Lesermeinung

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Unser Leser Winfried Scholl aus Oberursel meint zu Mobilfunkmasten in der Landschaft:

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes im Hochtaunus wird davon geredet, dass auch Mobilfunkmasten im landwirtschaftlichen Bereich zwischen Bommersheim-Süd und dem ehemalige AFN-Gebäude an der L 3019 technisch notwendig sind und errichtet werden sollen.

Bekannt ist, dass die Eigentümer eines Grundstücks für die Bebauung mit einem Mobilfunkmast und die spätere Nutzung jahrelang finanziell entschädigt werden – ähnlich wie für die Errichtung eines Windrads. Bekannt ist auch, dass die „Nutzungsgebühr“ eine erhebliche Summe beträgt. Angeblich steht derzeit noch nicht fest, wo im Feld ein Standort eingerichtet werden soll. Auch ist noch unbekannt, ob zum Beispiel eine solche Anlage höher als zehn Meter werden soll und damit gegebenenfalls genehmigungrechtliche Einschränkungen in Frage kommen.

Mit den Mastkonstruktionen zwischen Wiesen und Feldern würde das Naherholungsgebiet vor Weißkirchen ein Stück weit seinen Reiz verlieren und das Landschaftsbild beeinträchtigt. Wenn es für die technische Weiterentwicklung nötig ist, künftig mehr Mobilfunkmasten im Freiland zu haben, die wir dann notgedrungen hinnehmen müssten, dann bleibt aber immer noch die Frage, wo diese Umsetzer stehen beziehungsweise auf wessen Grundstück die Masten errichtet werden sollen. Die Einwohner von Weißkirchen müssen künftig vielleicht mit den Konstruktionen in ihrem Naherholungsgebiet leben. Aber wer profitiert von diesen Einrichtungen? Wenn schon die Bürger in ihrem Umfeld beeinträchtigt werden, dann müssen solche „Nachteile“ durch eine finanzielle Entschädigung für die Bürger honoriert werden. Dafür sollen die Mobilfunkmasten in der Oberurseler Gemarkung nicht auf einer privaten Immobilie, sondern stets auf stadteigenen Grundstücken errichtet werden, damit die Nutzungsentgelte in den städtischen Haushalt fließen. Die Stadt hat in Bommersheim-Süd einige Grundstücke, die gegebenenfalls genutzt werden könnten. Um dies zu erreichen, sind der Magistrat und die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung gefordert, sich rechtzeitig dafür einzusetzen, dass so ein möglicher „Gewinn“ für die Stadtkasse realisiert werden kann.



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