Lesermeinung

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Unser Leser Jens Rinze aus Oberursel meint zum Beitrag „DRK-Ortsvereinigung drängt auf neue Unterbringung“ in der Oberurseler Woche vom 11. März:

Mit großem Interesse habe ich den Beitrag gelesen. Die Lösung für die DRK-Ortsvereinigung und die neue Rettungswache liegt auf der Hand. Warum greifen Bürgermeister, Magistrat und Landrat nicht danach?

Der optimale Interessenausgleich für alle Beteiligten liegt darin, dass sowohl die neue Rettungswache des DRK als auch die DRK-Ortsvereinigung zusammen mit der Feuerwehr in das neue Gefahrenabwehrzentrum an der Lahnstraße ziehen. Hier kann Oberursel von Eschborn lernen. Und der Hochtaunuskreis kann vom Main-Taunus-Kreis lernen. Das neue Gefahrenabwehrzentrum in Eschborn, das vor den Toren Steinbachs liegt, beherbergt die Feuerwehr und den Rettungsdienst zusammen. Warum sollte das in Oberursel nicht möglich sein? Der Landrat des Hochtaunuskreises und die Verwaltung Oberursels sollten sich daran erinnern, dass der Landkreis gemäß Paragraph 5 Absatz 3 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet ist, mit dem Main-Taunus-Kreis zusammenzuarbeiten – und andersherum. Das bedeutet, dass Kronberg, Steinbach und Stierstadt an die Rettungswache Eschborn angeschlossen werden können und müssen. Es ist kein städtebaulicher Belang der Stadt Oberursel, eine Rettungswache für Kronberg und Steinbach in Oberursel zu bauen. Das ist Aufgabe des Kreises.

Würde die neue Rettungswache für Oberursel in das Gefahrenabwehrzentrum Lahnstraße integriert und würden Kronberg, Steinbach und Stierstadt an die Rettungswache Eschborn angeschlossen, würden sich damit auch die eingelegten Einwendungen gegen den Bebauungsplan Nr. 252 (Nassauer Straße 1) erledigen und können dort Wohnungen statt einer neuen Rettungswache gebaut werden. Vor Ablauf der Fristen für ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 252 kann der Vertrag mit dem Investor nicht abgeschlossen werden. Das Risiko von Schadensersatzforderungen des Investors gegen die Stadt und die SEWO im Falle des Erfolgs einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 252 (Nassauer Straße 1) wäre zu groß. Die Konsequenzen des Fehlens eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Oberursel werden überdeutlich.



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