Maskenpflicht in der Innenstadt

Oberursel (ow). Die hessische Landesregierung hatte zur Eindämmung der Corona-Pandemie bereits verfügt, dass auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel immer dann eine Alltagsmaske getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht sichergestellt werden kann. Der Hochtaunuskreis hat dies in einer Allgemeinverfügung nochmal mit genauen Ortsangaben und Uhrzeiten konkretisiert. In Oberursel muss montags bis freitags von 8 bis 18.30 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr während des Aufenthalts unter freiem Himmel im gesamten Straßenbereich der Vorstadt und des Holzwegs zwischen Kreisel und Epinay-Platz sowie in der Kumeliusstraße zwischen Rathausplatz und Epinay-Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Diese Verfügung des Hochtaunuskreises gilt bis zum 30. November. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.



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