Netzwerk für Impfung der Menschen in Wohneinrichtungen

Oberursel (ow). Die Mitglieder des Oberurseler Netzwerks für Menschen mit Beeinträchtigung „all inclusive“ mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Thomas Eifert, an der Spitze machen sich große Sorgen um die Gesundheit der Bewohner in den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen – konket genannt sind das Alfred-Delp-Haus, das Haus Königsegg sowie die Einrichtungen des Internationalen Bundes (IB) und des Vereins zur Förderung der Integration Behinderter (VzF).

„Wir befürchten, dass die Bewohner mit der Einordnung in den Paragrafen 3 der Corona-Impfverordnung in der Masse untergehen“, schreiben sie in einem Brief an den Ersten Kreisbeigeordneten Thorsten Schorr, das Kreisgesundheitsamt, die Behindertenbeauftragte des Hochtaunuskreises, Anja Auth, die Landesbehindertenbeauftrage Rika Esser und alle Behindertenbeauftragen des Hochtaunuskreises. Deren Schutz sei aufgrund ihrer oft schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen besonders wichtig und notwendig.

Erfreut sei das erste Aufklärungsschreiben des Hochtaunuskreises Mitte Dezember 2020 zum Thema Schutzimpfung und die in Aussicht gestellten mobilen Impfteams des Hochtaunuskreises, aufgenommen worden. Dies habe auch einen Kraftakt für die Verwaltungen der Wohneinrichtungen erfordert, denn Aufklärungsbogen und Zustimmung der Eltern und Betreuer mussten schnellstens dokumentiert werden. Ende Januar kam dann eine erneute Aufklärungsaktion vom Hochtaunuskreis mit der Information über den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, wofür auch wieder die Zustimmung dokumentiert werden musste.

Von da an seien die Eltern und Betreuer davon ausgegangen, dass Bewohner in den Wohneinrichtungen bald geimpft werden: , denn in Paragraf 2, Punkt 2 der Corona-Impfverordnung seien „Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind“, genannt.

„Wir verstehen die Vermutung des Ersten Kreisbeigeordneten Thorsten Schorr nicht, dass Impftermine für die Einrichtungen erst in drei bis fünf Wochen durchgeführt werden. Die Enttäuschung ist sehr groß. Die Erwartungen wurden Mitte Dezember geweckt – jetzt soll es erst Ende März oder April zur ersten Impfung kommen“, heiß es in dem Brief.

Die Verfasser sind der Meinung, dass die Wohneinrichtungen für Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen unter Paragraf 2, Punkt 2 der Impfschutzverordnung fallen, denn es betreffe Wohneinrichtungen, in welchen gepflegt und betreut wird. Kanzlerin Angela Merkel habe klargestellt, dass darunter auch die Heime der Eingliederungshilfe fallen. „Wir verstehen also nicht, wieso jetzt über Paragraf 3, Nummer 2 argumentiert wird. Für uns haben alle Menschen, die in einer stationären Einrichtung zur Betreuung oder Pflege betreut und gepflegt werden, Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität.“ Deshalb bitten die Verfasser „nachdrücklich darum, dass die versprochenen Impfmaßnahmen so schnell wie möglich praktisch umgesetzt werden“.



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