Neue Vorgaben für Schutzmasken

Oberursel (ow). Seit Samstag, 23. Januar, ist in einigen Bereichen des öffentlichen Raums das Tragen von „Alltagsmasken“ nicht mehr zulässig. Während des Aufenthaltes in folgenden Bereichen ist das Tagen einer medizinischen Maske (OP-Masken oder virenfiltrierende Masken der Standards FFP2, KN95oder N95) vorgeschrieben:

• In den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels einschließlich der Bereiche vor den Geschäften sowie der Ladenstraßen, des Wochenmarkts, in und auf Direktverkaufsstellen vom Hersteller oder Erzeuger, in Geschäften des Lebensmittelhandwerks sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen

• in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, des Gelegenheitsverkehrs wie etwa Taxen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden

• bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen in geschlossenen Räumen.

Zusätzlich gilt in Oberursel weiterhin montags bis freitags von 8 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr während des Aufenthaltes auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:

• Vorstadt (gesamter Straßenbereich)

• Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)

• Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz)

• Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt (zwischen Buchhandlung Libra und Columbus-Apotheke).

Erster Stadtrat Christof Fink appelliert dringend an alle Bürger, die Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. Zunächst sollten die Bürger versuchen, ihre Anliegen telefonisch zu klären. Von der rathaus-Zentrale, erreichbar unter Telefon 06171-5020, wird an die zuständigen Stellen vermittelt. Auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail an info[at]oberursel[dot]de ist möglich.

Die konkreten Ansprechpartner können im Internet unter www.oberursel.de/de/rathaus/buergerservice/anliegen-von-a-z/ recherchiert werden. Mittlerweile ist auch das Angebot digitaler Dienstleistungen unter www.oberursel.de in der Rubrik „Online-Angebote“ gebündelt worden. Direkt abrufbar sind die Service-Leistungen unter www.oberursel.de/de/rathaus/buergerservice/online-angebote-formulare/.

Ist das persönliche Erscheinen im Rathaus unbedingt erforderlich, muss ein Termin vereinbart werden. Für Angelegenheiten des Einwohnerbüros sollte ein Termin möglichst online unter www.oberursel.de in der Rubrik „Online-Terminvergabe“ vereinbart werden. Vorteil: Die Bürger können sich auf eine verbindliche Uhrzeit einstellen und zum vereinbarten Termin ohne Wartezeiten ins Einwohnerbüro gehen. Generell werden die Besucher gebeten, erst kurz vor ihrem jeweiligen Termin ins Rathaus zu kommen. So wird verhindert, dass sich zu viele Personen gleichzeitig im Foyer aufhalten. Bei Terminen im Rathaus gilt die Vorgabe, dass als Mund-Nase-Bedeckung entweder eine OP-Maske oder eine virenfiltrierende Maske der Standards FFP2, KN95oder N95 getragen werden muss.



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