Noch sind keine Bußgelder möglich

Oberursel (ow). In unserem Beitrag „Für Radfahrer bleibt es trotz Überholverbots gefährlich“ in der Oberurseler Woche vom 29. April sind Bußgelder erwähnt. Die Pressestelle der Stadt weist darauf hin, dass die Darstellung so nicht richtig ist, und führt dazu aus:

„Im April 2020 wurden die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. Wegen eines Formfehlers wurde der in der StVO enthaltene Bußgeldkatalog wenige Monate später gekippt. Jetzt hat sich die Verkehrsminister-Konferenz auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Noch vor der Bundestagswahl im September 2021 soll der geplante Bußgeldkatalog in Kraft treten. Dafür stimmten die Verkehrsminister von Bund und Ländern. Nur noch der Bundesrat muss zustimmen. Bis dahin gelten also die bisherigen Bußgelder, in Bezug auf das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge bedeutet dies, dass aktuell kein Bußgeld verhängt werden kann.

Wir gehen davon aus, dass das Bußgeld hierfür nach Inkrafttreten des Bußgeldkatalogs 70 Euro betragen wird.“



X