Offenlage des B-Plans am Bahnhof

Oberursel (ow). Am 7. Februar 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1-3“ beschlossen. Mit Beschluss vom 6. Februar dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, den Geltungsbereich nach Nordosten zu erweitern und für den Planentwurf die Offenlage durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Frankfurter Landstraße 1-3 zu schaffen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Bebauungsplanentwurf einschließlich Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen von Dienstag, 25. Februar, bis einschließlich Freitag, 27. März, im Rathaus, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Gebäude A, viertes Obergeschoss, Info-Center, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Die Sprechzeiten des Infocenters sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr, montags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ergänzend hierzu können der Vorentwurf und die weiteren Unterlagen im genannten Zeitraum im Internet unter www.oberursel.de eingesehen werden.



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