Offenlage des Bebauungsplans 255

Oberursel (ow). Am 14. Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Gefahrenabwehrzentrums und dessen Erschließung zu schaffen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen von Dienstag, 28. Januar, bis einschließlich Freitag, 28. Februar, im Rathaus, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, während der Sprechzeiten montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung eingesehen werden. Hierbei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ergänzend hierzu können der Vorentwurf und die weiteren Unterlagen im Internet unter www.oberursel.de eingesehen werden.



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