„Organic-Waste“ darf nicht in die Biotonne

Oberursel (ow). Mittlerweile nutzen viele Handelsketten und Gastronomie-Betriebe aus Gründen des Umweltschutzes für die Ausgabe ihrer Speisen Verpackungen mit dem Aufdruck „Organic Waste“. Dabei handelt es sich laut Herstellern um organischen Abfall, der zu 100 Prozent kompostierbar sein soll. Viele Käufer denken daher „Dann gehört es doch in die Bio-Tonne!“ Der BSO hat bei der Rhein-Main-Deponie GmbH (RMD) nachgefragt, die unter anderem den Deponiepark Brandholz betreibt, wo der in Oberursel gesammelte Bioabfall stofflich und energetisch wiederverwertet wird. Die Antwort wird viele überraschen: „Leider haben derzeit alle uns bekannten als ‚kompostierbar‘ oder ‚biologisch abbaubar‘ gekennzeichneten Verpackungsprodukte im Vergärungsprozess unserer Biogasanlagen eine zu kurze Verweildauer, um vollständig abgebaut zu werden. Dies ist bei Kompostierungsanlagen oftmals schon kritisch (6 bis 8 Wochen Rotteprozess) und bei unserer zwar wertschöpfenden, aber kurzweiligen Vergärung (3 Wochen) eben nicht der Fall. Solche Materialien werden zudem bei der Aufbereitung des Bioabfalls oftmals mechanisch aussortiert und treiben die Entsorgungskosten in die Höhe. Die in den Vergärungsprozess gelangenden Teile verschlechtern zusätzlich noch die Qualität des Endproduktes Kompost. Daher ist eine Entsorgung über die Biotonne (entsprechend den ,biologisch abbaubaren‘ Biobeuteln) nicht gewünscht.“ Der BSO bittet daher, Verpackungen dieser Art nicht in die Bio-Tonne, sondern in den Restabfall zu werfen. Weitere Informationen zum Themenbereich Abfall gibt es bei der städtischen Abfallberatung unter Telefon 06171-502300, beim BSO unter Telefon 06171-704300 oder im Internet unter www.bso-oberursel.de.



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