Stadt: Temporegelungen „gerichtsfest“

Oberursel (ow). In Reaktion auf den Bericht über die Kritik der Jungen Union an „neuen Tempo-30-Limits“ möchte die Stadt nochmal einige Sachverhalte erläutern. „Schließlich basiert die Anordnung von Tempo 30 auf klaren Vorgaben“, so Stadtsprecherin Nina Kuhn.

Die Straßenverkehrsbehörde habe keine neue Tempo 30-Zone angeordnet, sondern „eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde für einen Teilabschnitt der Homburger Landstraße“. Die Anordnung sei auf der Grundlage von Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgt. Das Regierungspräsidium Darmstadt habe der Anordnung zugestimmt.

In dem betroffenen Teilabschnitt der Homburger Landstraße würden die geltenden Richtwerte nach der Lärmminderungsplanung des Landes Hessen, Teilabschnitt Straße, sowohl am Tag als auch in der Nacht überschritten. Durch die jetzt angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung werde eine signifikante Reduzierung der Geräuschbelastung für die Anwohner am Tag und in der Nacht erreicht und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht.

Nach den Erläuterungen der Stadt bilden Lärmberechnungen mit Hilfe des Verfahrens ODEN, auf das alle hessischen Kommunen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie zugreifen, die Grundlage einer rechtssicheren Entscheidung. Die Berechnung erfolge mit Hilfe der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS 90), die vom zuständigen Bundesministerium erlassen wurde und von den deutschen Gerichten als Entscheidungsgrundlage anerkannt werde. Das Programm erstelle Vergleichsberechnungen bei Tempo 50 und 30 auf der Basis der aktuellen Verkehrszahlen und einer hinterlegten Straßentopographie. „Diese ‚gerichtsfesten‘ Berechnungsergebnisse bilden die wesentliche Grundlage für die Verkehrsrechtliche Anordnung“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.



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