Umgestaltung mindestens eines Innenstadtplatzes gefordert

Oberursel (ow). Der von den Fraktionen von CDU und Grünen angemeldete Beratungsbedarf zu Fragen der Innenstadtgestaltung hat in der jüngsten Sitzung des Bau- Umwelt- und Klimaschutzausschusses (BUKA) für längere Diskussionen gesorgt, denn viele Fragen konnten durch die Bürgermeisterin nicht ausreichend beantwortet werden. Beide Fraktionen legen nun einen geänderten Beschlussvorschlag vor und gehen davon aus, dass die Prüfung von Maßnahmen in der nächsten BUKA-Sitzung beschlossen werden kann.

„In Zeiten knapper Kassen haben wir eine Priorisierung vorgenommen: Die Platzgestaltung hat vor allen anderen Maßnahmen Vorrang“, sagt Angela Helbling-Marschall (Grüne). „Mindestens ein Platz soll umgestaltet werden. Dafür müssen die Gelder der Landesförderung vorrangig verwendet werden, nicht für weitere Konzepte.“ Dabei seien Maßnahmen für drei Plätze zu prüfen und durchzurechnen, die Möglichkeit der Umgestaltung des Epinay-Platzes für mehr Grün und Aufenthaltsqualität, die Entsiegelung des Berlebach-Parkplatzes mit Zugang zum Wasser sowie Maßnahmen am St.-Barbara-Brunnen zur Wiedererlebbarkeit des historischen Werkgrabens. Mit der Formulierung, dass mindestens ein Platz umgestaltet werden müsse, hoffen die CDU und Grüne darauf, dass Mittel in ausreichendem Maße, insbesondere für die Umsetzung eingeplant werden. Zudem soll eine Budgetplanung für Transparenz sorgen. „Der ursprünglichen Magistratsvorlage hat es an Klarheit gefehlt“, findet Robert Eppig (Grüne). „Durch unsere Änderung und eine transparente Finanzplanung wird hoffentlich deutlich werden, welche Projekte und Initiativen Vorrang genießen und umgesetzt werden können.“ Hier sehen CDU und Grüne den Magistrat in der Verantwortung. CDU-Sprecher im BUKA, Michael Reuter, meint: „Während viele Maßnahmen im Zuge der aktuellen Haushaltsdiskussionen überprüft werden, muss klar und deutlich werden, welche Gelder aus den Fördermitteln welchem Zweck dienen.“

CDU und Grüne werden die Änderungen in der nächsten BUKA-Sitzung einbringen und hoffen, insbesondere durch die nun gesetzte Priorisierung der Maßnahmen auch eine konkrete Umsetzung innerhalb der vom Fördergeber Land Hessen gesetzten Fristen bis Ende 2023 zu ermöglichen.



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