3-G-Regel jetzt auch im Landratsamt

Main-Taunus (mtk). Beim Besuch des Landratsamts und seiner Außenstellen gilt jetzt die 3-G-Regel. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, dient das Prinzip „geimpft, genesen oder getestet“ dem Schutz der Besucher und des Personals, für das auch 3G gelte. Die Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Akzeptiert werden ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Die Regelung gilt nach Kreisangaben bis auf Weiteres, solange die Infektionslage es erfordert.

„Wir stellen nach wie vor unser gesamtes Leistungspaket zur Verfügung und sind für die Bürger da“, stellt Cyriax klar. „Aber es sind eben herausfordernde Zeiten, wie wir sie noch nie erlebt haben, und wir alle müssen Einschränkungen in Kauf nehmen, um die Pandemie einzudämmen.“ Eine Terminvereinbarung sei weiterhin nötig.

Den Bürgern stehen mit der Behördennummer 06192-201115, den Telefonnummern der Fachämter, der Internetseite www.mtk.org und der MTK-App zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Angelegenheiten ohne persönlichen Besuch zu erledigen, so der Landrat.



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