52 000 evangelische Christen zur Kirchenvorstandswahl aufgerufen

Hochtaunus (how). Seit dem 3. Mai können die evangelischen Christen im Hochtaunus die Mitglieder des Kirchenvorstands ihrer Kirchengemeinde wählen. Mit diesem Termin besteht die Möglichkeit zur Brief- und Online-Wahl in einigen der 31 Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat Hochtaunus – wie auch im gesamten Gebiet der hessisch-nassauischen Landeskirche (EKHN), zu der das Dekanat Hochtaunus gehört. Die Urnenwahl findet am 13. Juni statt.

Angesichts der Corona-Pandemie bietet die Mehrheit der Kirchengemeinde im Hochtaunus die Möglichkeit der Briefwahl an: In 17 Kirchengemeinden wird per allgemeiner Briefwahl gewählt (alle Wahlberechtigten erhalten unaufgefordert die Briefwahlunterlagen), in zwei Gemeinden besteht auch die Möglichkeit zur Online-Wahl, und elf Gemeinden haben sich für die Standardwahl entschieden (Urnenwahl und Briefwahl per Antrag).

Im Dekanat Hochtaunus sind ungefähr 52 000 wahlberechtigte Christen ab dem 14. Lebensjahr zur Wahl von ungefähr 460 Kandidaten aufgerufen. Die Anzahl der zu wählenden Kirchenvorsteher in einer Kirchengemeinde richtet sich nach der Gemeindegliederzahl. Zu wählen sind in der EKHN etwa 12 500 Kirchenvorstandsmitglieder, die ab September für sechs Jahre die Verantwortung für etwa 1100 Kirchengemeinden übernehmen. Die Anzahl der Mandate liegt zwischen vier und 21 – je nach Mitgliederzahl der jeweiligen Gemeinde. Dabei lassen sich immer mehr Frauen in das Gemeindeleitungsgremium wählen. Lag der Frauenanteil 1985 im Landeskirchendurchschnitt bei 39,5 Prozent, waren es 1991 bereits 47,4 Prozent und 2003 53 Prozent. 2015 erreichte der Frauenanteil sogar 58 Prozent der Kirchenvorstandsmitglieder.

Bei der Kirchenvorstandswahl 2009 betrug die Zahl der wahlberechtigten Gemeindemitglieder im Hochtaunus 58 000. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag damals bei 20 Prozent der Wahlberechtigten Der Durchschnitt in der Landeskirche EKHN betrug 20,5 Prozent. In einigen Kirchengemeinden des Dekanats Hochtaunus lag die Wahlbeteiligung jedoch bei über 30 oder sogar bei über 40 Prozent. Im Gebiet des evangelischen Dekanats Hochtaunus (deckungsgleich mit dem Hochtaunuskreis ohne Kronberg, Königstein und Glashütten) waren 2009 insgesamt 61 814 Menschen evangelisch (alle Getauften jeden Alters). 2014 waren es 58 326. Bei der Kirchenvorstandswahl 2014 haben sich im Bereich Usinger Land des Dekanats Hochtaunus 24,6 Prozent der Wahlberechtigten an der Wahl beteiligt. 2009 lag die Wahlbeteiligung hier bei 25 Prozent. Im Bereich Vordertaunus haben 2014 15,5 Prozent der evangelischen Christen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. 2009 waren es 19 Prozent.

Wahl der Jungdelegierten

Zu den Wahlberechtigten gehören auch 2021 viele Jugendliche, die damit erstmals an einer offiziellen Wahl teilnehmen können. Das gegenüber politischen Wahlen niedrige Wahlalter bei Kirchenwahlen erklärt sich aus der Religionsmündigkeit, die in Deutschland mit 14 Jahren gegeben ist. Seit der Kirchenvorstandswahl 2014 gibt es für Minderjährige eine weitere Besonderheit: Mädchen und Jungen ab 14 Jahren können seitdem als Jugenddelegierte in die Kirchenvorstände gewählt werden. Bis zu zwei Jugenddelegierte dürfen demnach an den Sitzungen des Kirchenvorstands am Ort mit beratender Stimme teilnehmen. Sie erhalten Rede- und Antragsrecht. Daneben können sie in Ausschüssen des Kirchenvorstands mitarbeiten. Sobald sie volljährig und damit geschäftsfähig sind, erhalten sie auch das Stimmrecht. Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass sie konfirmiert sind und die Eltern dem ehrenamtlichen Engagement zustimmen.

In den Kirchengemeinden engagieren sich viele Menschen für Kinder, Jugendliche, alte Menschen, Familien und Alleinstehende. „In der EKHN ist der Kirchenvorstand das Leitungsorgan der Kirchengemeinde“, erläutert der Dekan des Dekanats Hochtaunus, Michael Tönges-Braungart. „Der Kirchenvorstand verantwortet in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin Gottesdienste, Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, diakonische Aufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung, Gemeindefeste und nimmt den missionarischen Auftrag der Gemeinde wahr“, so Tönges-Braungart weiter. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand für angestellte Mitarbeiter, die Besetzung der Pfarrstelle sowie für die Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen zuständig. Auch um Finanzen, gemeindeeigene Gebäude und Grundstücke muss er sich kümmern.



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