70 Jahre Grundgesetz: Verfassungsrecht aus erster Hand mit Udo di Fabio

Referent Udo di Fabio ist ehemaliger Bundesverfassungsrichter und ausgewiesener Verfassungsrechtler. Foto: RC

Königstein (kw) – Warum heißt das Grundgesetz eigentlich Grundgesetz und nicht – wie in anderen Ländern – Verfassung? Und wie und warum wurde es geradezu zum Markenzeichen für Deutschland?

Wir stehen unmittelbar vor der Europawahl. Welchen Handlungsspielraum gewährt das Grundgesetz unserem Staat für die Ausprägung der Rolle innerhalb der Europäischen Union? Schließlich war 1949, als das Grundgesetz erlassen wurde, von einer Europäischen Union noch nicht die Rede. Wie modern ist das Grundgesetz als Verfassung? Taugt es heute noch für die gesellschaftliche Wirklichkeit, national und international, 70 Jahre nach seiner Inkraftsetzung? Fragen über Fragen ...

Am Mittwoch, 22. Mai, sind Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Udo di Fabio, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und ausgewiesener Verfassungsrechtler, spricht zum Thema „70 Jahre Grundgesetz – Kompass für die Bewahrung und Entwicklung der EU“ und stellt sich den Fragen der Presse und der Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Rotary-Club Bad Soden-Königstein und die Stadt Königstein laden als Veranstalter ein und hoffen, die 500 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut besetzt zu sehen; die Einladung ergeht ausdrücklich auch an junge Leute, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, die sich gerade mit den Grundlagen ihrer eigenen Zukunft und ihrer wachsenden gesellschaftlichen Relevanz und Einflussnahme befassen.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 22. Mai, im Haus der Begegnung ab 18 Uhr statt (Beginn ist um 19 Uhr), der Eintritt ist frei.



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