Private Treffen:
Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)
Ausgangsbeschränkungen:
Aufgehoben
Kultur:
Geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks), aktueller Test empfohlen
Einzelhandel:
ALLE Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den „übrigen“ Einzelhandel empfohlen (alle Geschäfte außer erweitertem täglichen Bedarf)
Gastronomie: Drinnen
mit Auflagen geöffnet (aktueller Test, Abstands- und Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten).
Draußen
mit Auflagen geöffnet (Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, aktueller Test empfohlen)
Regelungen für Genesene und Geimpfte:
- Dürfen sich mit beliebig vielen Genesenen und Geimpften treffen.
- Bei Treffen mit Ungeimpften müssen Geimpfte und Genesene nicht mehr mitgezählt werden, wenn es um Kontaktbeschränkungen geht.
- Nächtliche Ausgangssperren gelten nicht.
- Keine Testpflicht vor dem Friseurbesuch und dem Termin-Shopping (Stufe 1).
- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten (Ausnahme: Einreise aus Virusvarianten-Gebiet).
(Quelle: Hessen.de/Coronaregeln in Hessen/Sc)