Aktuell geltende Corona-Regelungen in Hessen – Stufe 2 (Auszug)

Private Treffen:
Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit)

Ausgangsbeschränkungen:
Aufgehoben

Kultur:
Geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks), aktueller Test empfohlen

Einzelhandel:
ALLE Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den „übrigen“ Einzelhandel empfohlen (alle Geschäfte außer erweitertem täglichen Bedarf)

Gastronomie: Drinnen
mit Auflagen geöffnet (aktueller Test, Abstands- und Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten).
Draußen
mit Auflagen geöffnet (Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, aktueller Test empfohlen)

Regelungen für Genesene und Geimpfte:

- Dürfen sich mit beliebig vielen Genesenen und Geimpften treffen.

- Bei Treffen mit Ungeimpften müssen Geimpfte und Genesene nicht mehr mitgezählt werden, wenn es um Kontaktbeschränkungen geht.

- Nächtliche Ausgangssperren gelten nicht.

- Keine Testpflicht vor dem Friseurbesuch und dem Termin-Shopping (Stufe 1).

- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten (Ausnahme: Einreise aus Virusvarianten-Gebiet).

(Quelle: Hessen.de/Coronaregeln in Hessen/Sc)



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