Corona-Lockdown verlängert – HTK-Schulen gehen in „Stufe 4“

Hochtaunuskreis. – Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/21 geprägt. Bund und Länder hatten noch im Dezember einen Lockdown bis zum 10. Januar 2021 beschlossen. Dieser wurde nun am vergangenen Dienstag bis zum 31. Januar verlängert.

„Die Inzidenzzahl im Hochtaunuskreis ist zwar gesunken, jedoch ließe sich hier noch nicht von einer nachhaltigen Entwarnung sprechen“, erinnert Landrat und Schuldezernent Ulrich Krebs. Die Inzidenzen hessen- und deutschlandweit geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Oberste Priorität habe die Entlastung des Gesundheitssystems.

Der Landrat berichtete, dass das Hessische Kultusministerium landesweit die Stufe 4 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ ausgerufen habe. Daher griffen auch folgende Maßnahmen für die Schulen des Hochtaunuskreises:

Klasse 1-6: Aufhebung der Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können grundsätzlich in die Schule kommen. Um Kontakte zu reduzieren, sollten die Kinder jedoch wenn möglich zu Hause bleiben.

In diesem Zusammenhang bekräftigte Ulrich Krebs die Aussage des hessischen Kultusministers Professor Doktor Ralf Alexander Lorz, dass der Lernstand in beiden Lerngruppen gleichbliebe. Weder den Kindern, die zur Schule gingen, noch denen, die zu Hause blieben, entstünde aus der jeweiligen Beschulung ein Vorteil.

Die weiteren Maßnahmen sind:

Ab der Klasse 7 findet Distanzunterricht statt.

Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern beschult, damit die Vorbereitungen auf die bevorstehenden Prüfungen bestmöglich stattfinden können. Durch die Abwesenheit der anderen Klassen, werden (Klassen)räume gewonnen, was die Beschulung der Abschlussklassen erleichtert.

Der Hochtaunuskreis öffnet Sporthallen und das Taunusbad für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich auf das Prüfungsfach Sport vorbereiten müssen.

Zum öffentlichen Personennahverkehr sagte der Landrat, dass dieser weiterhin nach dem regulären Fahrplan führe. Die in den vergangenen Monaten zusätzlich eingesetzten Busse bleiben ebenso weiter im Einsatz. Durch die Straßensperrungen im Gebiet des Feldbergs kann es jedoch zu witterungsbedingten Einschränkungen kommen.

Für die Kindertagesstätten gelten folgende Empfehlungen:

Kindertagesstätten sollen nur bei dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden.

Familiäre Betreuungsgemeinschaften sind weiterhin erlaubt

Werden Kinder zuhause betreut, können bis zu 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil in Anspruch genommen werden.

Zum digitalen Unterricht merkte der Landrat an, dass der Hochtaunuskreis schon in den Herbstferien 915 Notebooks und 942 iPads von Seiten des Kreises, als Schulträger an die Schulen des Hochtaunuskreises ausgeliefert habe. Während der Weihnachtsferien sei die Anzahl der bereits zur Verfügung stehenden Geräte noch einmal aufgestockt worden. Ebenso wurden die Bandbreiten aller Schulen erhöht und Videokonferenzsysteme zur Verfügung gestellt. In allen Schulen sei es möglich, Distanzunterricht aus definierten Räumen zu erteilen. Zusätzlich gäbe es die Möglichkeit, dass die Schüler sich über das Landesportal Aufgaben herunterlüden oder mit ausgedruckten Arbeitsblättern arbeiteten.

„Die Schulen sind vorbereitet und die Schülerinnen und Schüler können am digitalen Teil des Distanzunterrichts teilnehmen,“ bestätigt Schuldezernent Krebs. Dass dies trotzdem eine Herausforderung für Schulen, Lehrpersonal, Schüler und Eltern sei, ist sich der Schuldezernent bewusst. „Die Kontaktreduzierung ist gerade jetzt von hoher Bedeutung. „Sobald vertretbar, wollen wir aber in den Normalbetrieb zurückkehren“, machte der Landrat seine Position deutlich.

Erneute Beratungen zwischen Bund und Ländern sind für den 25. Januar 2021 vorgesehen. Landrat Krebs kündigte an, dass der Hochtaunuskreis danach unverzüglich Regelungen für den Unterricht ab dem 1. Februar treffen werde.



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