Hilfe bei Sprachkompetenzstörung

Hochtaunus (how). Mehrsprachig aufwachsende Kinder können eine ausgeprägte Sprachkompetenzstörung entwickeln. Kommt es hierdurch zu Schwierigkeiten, am sozialen Leben im Kindergarten und in der Schule teilzunehmen, können diese Erfahrungen eine seelische Behinderung nach sich ziehen. Daraus resultierend wäre die Teilhabe an schulischer und sozialer Bildung erschwert.

Der Hochtaunuskreis als örtlicher Eingliederungshilfeträger arbeitet mit dem Verein „Initiative Sprache.Lesen.Lernen“ zusammen. Ziel ist es, für Kinder mit einer ausgeprägten Sprachkompetenzstörung im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren eine Förderung im Rahmen der Gesamtfallplanung nach dem Sozialgesetzbuch IX zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die im Sinne von Paragraf 2 Abs. 1 SGB IX behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und eine entsprechende Sprachkompetenzstörung aufweisen. Nach einem Sprachkompetenztest in der deutschen Alltags- und Bildungssprache werden, je nach Grad der Kompetenzstörung, die Fördermaßnahmen festgelegt. Die Förder-inhalte werden an die individuellen, besonderen Bedürfnisse der Kinder angepasst und bindet Eltern und Erziehungsberechtige, Fachkräfte des Leistungserbringers sowie andere Fachleute und Institutionen ein.

Durch die Förderung soll den Kindern geholfen werden, sprachlich aktiver im Kindergarten und in der Schule teilzunehmen. So sollen Benachteiligungen vermieden werden, um den Kindern später die Chance auf ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Weitere Fragen beantwortet die Leitstelle Frauen, Senioren, Behindertenhilfe und Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen SGB IX per E-Mail an behindertenhilfe[at]hochtaunuskreis[dot]de oder unter Telefon 06172-9990 zur Verfügung.



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