Hochtaunuskreis ist Corona-Hotspot

Hochtaunus (how). Seit Mitte Dezember gelten in Hessen und damit auch im Hochtaunuskreis neue Corona-Regeln. Sie sind im Internet unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen abrufbar.

Das Kreis-Gesundheitsamt geht in den kommenden Tagen von weiter ansteigenden Infektionszahlen aus. Im gesamten Landkreis gelten seit Dienstag zusätzlich besondere regionale Schutzmaßnahmen, die sogenannten „Hotspot-Regeln“. Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Das ist im Hochtaunuskreis seit Dienstag der Fall, denn am vergangenen Samstag, 8. Januar, lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 430,3 und blieb auch am 9. und 10. Januar unverändert hoch.

In Hotspots gelten bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater und ähnliches) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen in Innenräumen die 2-G+-Regel und im Außenbereich die 2-G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis. Außerdem sind Prostitutionsstätten zu schließen.

Darüber hinaus gilt seit Dienstag ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Diese Orte hat der Landkreis nach den Meldungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden per Allgemeinverfügung bestimmt. In den Innenbereichen der Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht unmittelbar aufgrund der Corona-Schutzverordnung. Die Hotspot-Regelungen treten, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt, ab dem nächsten Tag außer Kraft.

Laut einer Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises ist in Bad Homburg montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr auf der Louisenstraße im Fußgängerzonenbereich, begrenzt durch die Ferdinandstraße und Haingasse, einschließlich Waisenhausplatz und Marktplatz sowie im Bereich zwischen Thomasstraße/Ludwigstraße und Schwedenpfad auf dem Kurhausvorplatz eine medizinische Maske zu tragen.

Dasselbe gilt in Königstein montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr im Fußgängerbereich in der Hauptstraße zwischen Georg-Pingler-Straße und Kirchstraße, in Kronberg montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr auf dem Berliner Platz, in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Hainstraße und Tanzhausstraße, am südlichen Schirnplatz sowie in der Pferdstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Einmündung An der Stadtmauer.

In Oberursel ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr eine medizinische Maske in der Vorstadt, in der Kumeliusstraße im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz, in der Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt, in der Strackgasse im Abschnitt von der Vorstadt bis zur Schlenkergasse und auf dem Epinay-Platz während des Wochenmarkts zu tragen.

Als publikumsträchtige öffentliche Orte, an denen der Konsum von Alkohol untersagt ist, wurden in Bad Homburg der Rathausplatz einschließlich Fuß- und Radweg im Hessenring mit angrenzender Grünanlage zwischen Rathausplatz und Am Hohlebrunnen sowie der Bahnhofsvorplatz mit Zentralem Omnibus-Bahnhof bestimmt.

Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Bad Homburg. So gilt bei Veranstaltungen in der Englischen Kirche, im Stadtarchiv (Lesesaal, Ausstellungen und Veranstaltungen) und in der Stadtbibliothek sowie in der Zweigstelle im Oberhof künftig die 2-G+-Regel. Das bedeutet, dass nur Personen Einlass erhalten, die geimpft oder genesen sind und zudem einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. Geboosterte brauchen keinen aktuellen Test vorweisen.

Bei dem Test kann es sich um einen Antigentest eines offiziellen Testzentrums handeln, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbsttests sind nicht gültig. Es muss zudem ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Bei Schülern gilt (außerhalb der Schulferien) weiterhin das Testheft der Schule als Nachweis. Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind oder noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Negativnachweis. In der Stadtbibliothek ist das Tragen einer medizinischen Maske für die gesamte Aufenthaltsdauer in allen Teilen der Bibliothek Pflicht. Personen, die nur Medien abgeben wollen, ohne die Bibliothek zu betreten, können dies derzeit ganztätig über die Rückgabeklappe am Haupteingang tun.



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