In Kindergarten und Schule besser integriert werden

Hochtaunus (kw) – Mehrsprachig aufwachsende Kinder entwickeln häufig eine ausgeprägte Sprachkompetenzstörung. Kommt es hierdurch zu Schwierigkeiten, am sozialen Leben im Kindergarten und in der Schule teilzunehmen, können diese Erfahrungen eine seelische Behinderung nach sich ziehen.

Daraus resultierend wäre die Teilhabe an schulischer und sozialer Bildung erschwert. Der Hochtaunuskreis als örtlicher Eingliederungshilfeträger arbeitet mit dem Verein Initiative Sprache.Lesen.Lernen zusammen. Ziel ist es, für Kinder mit einer ausgeprägten Sprachkompetenzstörung im Alter zwischen zwei und 12 Jahren eine personenzentrierte Förderung im Rahmen der Gesamtfallplanung nach dem Sozialgesetzbuch IX zu ermöglichen.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die im Sinne von §2 Abs. 1 SGB IX behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und eine entsprechende Sprachkompetenzstörung aufweisen. Nach einem Sprachkompetenztest in der deutschen Alltags- und Bildungssprache werden, je nach Grad der Kompetenzstörung, die Fördermaßnahmen festgelegt. Die Förderinhalte werden auf die individuellen, besonderen Bedürfnisse der Kinder angepasst und binden Eltern/Erziehungsberechtige, Fachkräfte des Leistungserbringers sowie andere Fachleute und Institutionen ein.

Durch die Förderung soll den Kindern geholfen werden, sprachlich aktiver im Kindergarten und in der Schule teilzunehmen. So sollen Benachteiligungen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden, um den Kindern später die Chance auf ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Für weitere Fragen steht die Leitstelle Frauen, Senioren, Behindertenhilfe und Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen SGB IX per E-Mail an behindertenhilfe[at]hochtaunuskreis[dot]de oder telefonisch unter der Rufnummer 06172-999-0 zur Verfügung.



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