Kirchenmitglieder schwinden – Evangelisches Dekanat Kronberg bereitet sich auf die Zukunft mit „Nachbarschaftsräumen“ vor

Dekan Dr. Martin Fedler-Raupp (links) und Präses Dr. Volkmar Oberklus sprechen über die Zukunft der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Foto: Dekanat Kronberg

Bad Soden/Kronberg (kb) – Die Dekanate und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beschäftigt derzeit der Zukunftsprozess „ekhn2030“. Präses Dr. Volkmar Oberklus und Dekan Dr. Martin Fedler-Raupp berichten, wie das Dekanat Kronberg sich darauf vorbereitet. Das Projekt trägt den sinkenden Kirchenmitgliederzahlen und den damit verbundenen niedrigeren Kirchensteuereinnahmen sowie dem fehlenden Pfarrernachwuchs Rechnung. Dies soll landeskirchenweit unter anderem durch den Zusammenschluss einzelner Kirchengemeinden in Nachbarschaftsräume mit gemeinsamen Verkündigungsteams sowie durch eine Reduzierung der Aufwendungen für den Gebäudebestand umgesetzt werden. Angesichts der prognostizierten Mitgliederentwicklung sollen die jährlichen Ausgaben der EKHN ausgehend vom Jahr 2020 mit rund 700 Millionen Euro um 140 Millionen Euro ab dem Jahr 2030 gesenkt werden.

Dem Dekanatssynodalvorstand (DSV) als leitendem Gremium ist es wichtig, diesen Prozess frühzeitig anzugehen und zu begleiten. Mitglieder des DSV – darunter der neue Präses Dr. Volkmar Oberklus und Dekan Dr. Martin Fedler-Raupp – besuchen daher seit Ende Januar nacheinander alle 30 Kirchengemeinden im Dekanat Kronberg. Mit dabei sind meistens die Leiterinnen des kirchenmusikalischen oder gemeindepädagogischen Dienstes. Denn die zu bildenden Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen sollen in Zukunft aus Pfarrpersonen sowie aus Mitarbeitenden des kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Dienstes bestehen. Auf diese Weise soll trotz geringerer finanzieller und personeller Ressourcen auch weiterhin eine flächendeckende kirchliche Versorgung sichergestellt werden.

Bis Ende 2023 sollen sich die Kirchengemeinden zu Nachbarschaftsräumen zusammen finden, bis Mitte 2026 müssen diese ein gemeinsames Konzept zur Nutzung ihrer Gebäude entwickeln. Denn die gesamtkirchlichen Zuwendungen für die Baulasten müssen bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden. Die Kirchengemeinden sind also dazu aufgefordert, ihre Baulasten bzw. ihren Gebäudebestand zu reduzieren oder alternative Finanzierungs- und Nutzungsmodelle zu entwickeln. „Das Dekanat sieht sich hierbei als Dienstleister. Wir sehen die Notwendigkeiten, was etwa den Gebäudebestand betrifft. Wesentlich ist für uns dabei eine frühzeitige Einbindung der Kirchengemeinden. Wir müssen für einen transparenten Prozess sorgen, um die Akzeptanz zu fördern“, berichtet Präses Dr. Volkmar Oberklus. „Als DSV ist es uns wichtig, dass die Bildung der Nachbarschaftsräume so reibungslos wie möglich von statten geht, damit die Kirchengemeinden ihrem eigentlichen Auftrag nach draußen gerichtet nachkommen können: nämlich Gottesdienste, Seelsorge und Bildung anzubieten“, so Dekan Dr. Fedler-Raupp. Für das Dekanat Kronberg wurde eine entsprechende Konzeption entwickelt. „Eine ihrer Kernaussagen ist, dass nur lebendige Vor-Ort-Gemeinden lebendige Nachbarschaftsräume bilden können“, führt Oberklus weiter aus. „Das eigene Profil der Kirchengemeinden soll erhalten bleiben. Ein Nachbarschaftsraum soll kein profilloser Gemeindekörper werden, sondern ein Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden mit eigenem Profil, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig stützen und ergänzen“, so Fedler-Raupp. „Ortsgemeinden bleiben damit auch Kern christlichen Lebens. Denn dort ist es, wo noch Bindungen zur Kirche entstehen und gepflegt werden können – zum Beispiel in der KiTa oder beim Konfirmandenunterricht“, erzählt Oberklus.

Die ersten Gespräche zwischen den Kirchenvorständen der Gemeinden finden jetzt statt. Um eine weitere Plattform für den Austausch und das gegenseitige Kennenlernen zu bieten, veranstaltet die Regionale Ehrenamtsakademie am 25. Juni einen Kirchenvorstandstag zum Thema „ekhn2030“, zu dem alle Kirchenvorsteher:innen im Dekanat eingeladen sind. „Die bisherigen Überlegungen zur Bildung von Nachbarschaftsräumen schwanken zwischen 4.000 und 9.000 Gemeindegliedern. Es wird also voraussichtlich acht bis zehn Nachbarschaftsräume im Dekanat geben“, so Fedler-Raupp weiter. „Wichtig ist uns, dass eine klare Zuordnung der Pfarrpersonen zu den Gemeinden erhalten bleibt. Zu Ende 2029 werden wir den Bestand von jetzt 34 auf 22,5 Pfarrer:innen reduzieren müssen. Aufgrund von Berufsbiographien und Ruhestandsversetzungen sind wir optimistisch, dass wir diese Zahl ohne große Härten erreichen werden. Wir schauen dann, wie wir gemeinsam mit den Gemeinden und Nachbarschaftsräumen die noch aktiven Pfarrer:innen den Nachbarschaftsräumen zuordnen.“

„Im DSV haben wir diskutiert, wo es hingehen soll und mehrere Themen als problematisch angesehen. Das bereits erwähnte Profil der Kirchengemeinde vor Ort, das erhalten bleiben soll, ist eins davon. Ein weiteres ist die Frage der Pfarrerzentrierung. Sie ist für viele Kirchengemeinden das Herzstück. Muss sie im Verkündigungsteam aufgegeben werden? Aus unserer Sicht müssen für die Ortsgemeinden auch dann erkennbare Bezugspersonen etabliert werden“, so Oberklus. Ein Ziel des Dekanats in diesem Prozess ist daher die Stärkung des Ehrenamts. „Klar ist: Um die Qualität der Arbeit vor Ort zu sichern, ist es wichtig, dass wir in allen Bereichen auf die Ehrenamtlichen zählen können. Die Lektor:innen, Prädikant:innen, nebenamtlichen Kirchenmusiker:innen sind wesentlich für das Gemeindeleben vor Ort. Deren Einsatz brauchen wir, um die Qualität des Gottesdienstangebotes bei geringerem Pfarrpersonal aufrechterhalten zu können“, betont Fedler-Raupp.

„Ein großes Thema für die Kirchengemeinden – praktisch und emotional – ist natürlich der Gebäudebestand. Bei mehr als 100 kirchlichen Gebäuden im Dekanat ist das ein sehr komplexer Bereich“, erzählt Oberklus. „Der durch gesamtkirchliche Mittel geförderte umbaute Raum wird in Zukunft so berechnet, dass ein Quadratmeter für 25 Gemeindeglieder als Versammlungsfläche zur Verfügung steht. Der Kirchraum und das Pfarrhaus sind davon ausgenommen. Bei 1.000 Gemeindegliedern wären das 40 Quadratmeter. Wenn die Kirchengemeinden andere Finanzierungsquellen erschließen, dürfen sie aber mehr Raum nutzen. Dieser wird nur nicht mehr durch die EKHN gepflegt, beheizt und renoviert“, ergänzt Fedler-Raupp. Gemeinsame Nutzungen von Versammlungsflächen zum Beispiel mit Kommunen, der katholischen Kirche oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind weitere Möglichkeiten, die von der Landeskirche aufzeigt werden. „Im Hinblick auf die Gemeindebüros ist es uns wichtig, dass überall vor Ort die Ansprechbarkeit erhalten bleibt. Denn dies ist eine wichtige Funktion des gemeindlichen Lebens. Im Nachbarschaftsraum soll eine Zentralisierung der Verwaltung erfolgen. Aber es besteht die Möglichkeit, Filialen in den Gemeinden zu bilden“, hebt Fedler-Raupp hervor.

„Dass die EKHN den Gemeinden empfiehlt, von der Vollversorgung von vornherein Abstand zu nehmen, haben wir im DSV ebenfalls als sehr kritisch gesehen. Wir sehen auch realistisch, dass man zwar nicht alles anbieten kann. Aber es soll gemacht werden, was möglich ist. Oder auf Alternativangebote hingewiesen werden. Die Kirchengemeinde soll den Menschen weiterhin in seiner Gesamtheit betrachten und Ansprechpartnerin für alle Altersgruppen und Lebenssituationen sein. Die Offenheit für Dinge als Möglichkeit des Zusammenseins soll bestehen bleiben. Denn das macht Kirche aus“, betont Oberklus.



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