Kürzungen sind schmerzhaft, aber unumgänglich

Hochtaunus (how). Über die Pfarrstellenbemessung für den Zeitraum 2020 bis 2024 hat die Synode des Evangelischen Dekanats Hochtaunus in Oberursel diskutiert und beschlossen. Gemäß dem Sollstellenplan der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) muss das Dekanat bis Ende 2022 eine Pfarrstelle abbauen und bis zum 31. Dezember 2024 eine weitere. Außerdem fällt im regionalen Pfarrdienst eine halbe Stelle für Klinikseelsorge weg. Hinzu kommt in Zukunft eine halbe Stelle für die Dekanestellvertretung.

Hintergrund für die Kürzungen sind die stetig abnehmenden Mitgliederzahlen im Gebiet der EKHN. Als wenig tröstend bezeichnete Präses Peter Vollrath-Kühne in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Mitgliederzahlen aller deutschen Großorganisationen rapide abnehmen würden. „Der Prozess zu entscheiden, wo diese Stellenkürzungen bei uns vollzogen werden, war für uns sehr deprimierend und belastend“, sagte Vollrath Kühne vor den 62 Synodalen.

Vollrath-Kühne war zusammen mit Dekan Michael Tönges-Braungart Mitglied einer von der Synode eingesetzten Steuerungsgruppe. Diese Gruppe, bestehend aus Vertretern aus Kirchengemeinden und regionalen Diensten, hatte ein Konzept erarbeitet, wo die Kürzungen vollzogen werden sollten. Vorgesehen waren Reduzierungen in der Kirchengemeinde Köppern, der Heilig-Geist-Gemeinde Oberursel, in der Kirchengemeinde Wehrheim sowie in der Erlöserkirchengemeinde Bad Homburg. Diesem Konzept folgte der Dekanatssynodalvorstand (DSV) bis auf die Kürzung in der Erlöserkirche: Da hier bereits die halbe Stelle für Stadtkirchenarbeit, die nicht in die Pfarrstellenbemessung eingerechnet wird, zum Ende 2019 entfällt, schlug der DSV der Synode vor, stattdessen eine halbe Stelle in der Gedächtniskirche Bad Homburg zu streichen. Damit wich der DSV vom reinen Zahlenwerk ab, das bis auf drei Stellen hinter dem Komma die Entscheidungsgrundlage darstellte, welcher Stellenanteil jeder Gemeinde zustehen würde.

Schwierige Entscheidung

Grundlage der Berechnungen waren die Faktoren Anzahl der Gemeindemitglieder, Fläche des Gemeindegebiets und Vorhandensein einer Kita. Pfarrer Christoph Gerdes aus Ober-Erlenbach stellte als Mitglied der Steuerungsgruppe deren Konzept vor, das eine Kürzung in der Erlöserkirchengemeinde und nicht in der Gedächtniskirchengemeinde vorsah: Obwohl sich die Gruppe sechsmal getroffen habe, sei es sehr schwierig gewesen, zu Entscheidungen zu kommen. Einig war man sich, dass es nicht gerecht sei, wenn über Kürzungen die dritte Stelle hinter dem Komma entscheiden würde. Allerdings unterschieden sich viele Gemeinden bei dieser Berechnung nur durch Werte, die sich in der zweiten oder dritten Zahl hinter dem Komma ausdrückten. Darum habe man sich zumindest entschlossen, in keiner der verschiedenen Regionen im Dekanat Hochtaunus im Rahmen dieser Pfarrstellenbemessungen zweimal zu kürzen, aber ansonsten auf der Grundlage der Zahlen und nicht aufgrund von qualitativen Faktoren zu entscheiden. „Wir wollten keiner der Gemeinden die Last der Kürzungen alleine aufbürden und vertrauen auf die Kooperationsbereitschaft unter den Gemeinden in einer Region“, sagte Gerdes. Vor der nächsten Pfarrstellenbemessung sollte die Synode, ohne den Druck bevorstehender Kürzungen, überlegen, wie in Zukunft mit Stellenreduzierungen umzugehen sei. Eine Entscheidung lediglich aufgrund von quantitativen Faktoren könne nicht den alleinigen Weg darstellen.

Keine Gemeinde alleine lassen

Die Kürzungen seien schmerzhaft, aber unumgänglich gewesen, betonte Tönges-Braungart nach der Verabschiedung des ursprünglich von der Steuerungsgruppe vorgeschlagenen Sollstellenplans, in dem eine halbe Stelle in der Erlöserkirchengemeinde und keine in der Gedächtniskirchengemeinde wegfallen wird. Die 62 Synodalen stimmten mit 52 Ja-Stimmen für diese Variante (bei sechs Nein-Stimmen und vier Enthaltungen). Keinesfalls dürfe man nun aber die betroffenen Gemeinden allein lassen, betonte der Dekan, und sagte außerdem die Unterstützung des DSV zu. „Es ist Aufgabe des DSV, Verantwortliche zu benennen, um die Vernetzung der Nachbarschaftsregionen voranzutreiben und diese Regionen mit Leben zu füllen.“

In Zukunft müsse Pfarrdienst über Gemeindegrenzen hinweg organisiert werden, sagte Tönges-Braungart mit Blick auf die jetzt dringend erforderliche Zusammenarbeit, die auch mit der von der Synode beschlossenen Einführung einer GüT bereits konkrete Formen annehmen wird. Mit einer Enthaltung hatten die Synodalen für die Einführung einer gemeindeübergreifenden Kita-Trägerschaft (GüT) im Dekanat Hochtaunus gestimmt. Zum 1. Januar 2020 wird es nun eine zentrale Geschäftsstelle geben, die die Verwaltungsarbeit für die zunächst sieben Kitas mit 29 Kitagruppen aus dem Vordertaunus übernimmt. Mit dabei sind die Kitas der Auferstehungs-, Kreuzkirchen und Versöhnungsgemeinde in Oberursel. In Bad Homburg beteiligen sich die Christus- und die Erlöserkirche an der GüT. Hinzu kommen zudem Steinbach und Friedrichsdorf. Die Kosten der Geschäftsstelle werden in den ersten zwei Jahren zu hohen Anteilen von der Landeskirche übernommen. Ziel der gemeinsamen Trägerschaft sei die Entlastung der Kirchenvorstände und Pfarrpersonen beim Betrieb einer Kita durch eine zentrale Steuerung, Organisation und Verwaltung, erläuterte Präses Vollrath-Kühne. Außerdem sollen sich die Kitas bei personellen Engpässen wechselseitig aushelfen können. Die durch die wegfallenden Verwaltungsaufgaben gewonnenen Freiräume bedeuteten mehr Zeit für religionspädagogische Arbeit und Verkündigung, so der Präses.



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