Landespreis für beispielhafte Beschäftigung Schwerbehinderter

Wiesbaden (kw) – Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wird auch in diesem Jahr wieder drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auszeichnen. „Mit der Landesauszeichnung anerkennen wir das herausragende Engagement von privatwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen, die nicht nur Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen sichern, sondern sie dadurch auch in das gesellschaftliche Leben einbinden“, betonte der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.

Ausgezeichnet werden können neben der reellen Beschäftigung auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Ausbildung schwerbehinderter Menschen. „Das Engagement der Unternehmen ist gerade vor dem Hintergrund, dass schwerbehinderte Menschen nach wie vor diskriminiert werden und Vorbehalte erfahren, sehr wichtig. Diese Arbeitgeber erfüllen eine Vorbildfunktion: Sie passen die Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der Menschen an“, ergänzt Klose.

Klose fordert die Arbeitgeber auf, sich für den „Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ zu bewerben. Die Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich, z. B. in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen, für drei Jahre auf den Preis zu berufen.

Interessierte können sich unter nachfolgendem Link informieren und bewerben: https://hessenlink.de/hmsi4 . Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. Juni 2019. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Etwaige Rückfragen an: landespreis-beschaeftigung[at]hessen-agentur[dot]de.



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