Landkreis verbietet wegen anhaltener Trockenheit in den letzten Wochen Wasserentnahme aus Bächen

Hochtaunuskreis (kw) – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, die in diesem Jahr schlimmer als im Dürresommer 2018 ist, sind die Wasserstände in sämtlichen Gewässern des Hochtaunuskreises unter die Marke des kritischen mittleren Niedrigwassersabflusses gesunken. Da bereits geringfügige Entnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und im Extremfall zu einem Fischsterben führen können, darf vorerst kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen entnommen werden. Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche oberirdische Gewässer im Hochtaunuskreis.

Vor allem in kleineren Gewässern ist bei der langanhaltenden Trockenheit schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer kein oder zu wenig Wasser übrig bleibt und dadurch große Schäden entstehen.

„Es ist wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen, da sonst die Lebensräume der aquatischen Tiere und Pflanzen in den Gewässern gefährdet sind und die Selbstreinigungskraft des Gewässers erheblich gemindert wird“, informiert Thomas Golla, Leiter des Fachbereichs für Wasser- und Bodenschutz des Hochtaunuskreises, und fügt hinzu: „Da für die Natur und das Öko-System Gefahr in Verzug ist, haben wir entschieden zu handeln“.

Der Kreis wird deshalb kommende Woche eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen, die mit Datum der Veröffentlichung gilt und den Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern beschränkt. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

Die Allgemeinverfügung lässt das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefässen weiterhin zu. Auch dort, wo jemand eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme hat, gilt die Regelung nicht. Soweit erforderlich ergeht hier eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Wasserbehörde.

Bei Unklarheiten hilft die Untere Wasserbehörde gerne weiter unter der Rufnummer: 06172/999-6400 oder per E-Mail an: wbs[at]hochtaunuskreis[dot]de. Sollte sich die Situation entspannen, werden die Wasserbehörden die Öffentlichkeit wieder informieren.

Weitere Informationen über Pegelstände und Entwicklung in den Gewässern können im Internet der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) abgerufen werden im Netz unter www.hochwasser-hessen.de/hochwasserportal-hessen.html. (dw)

Die anhaltende Trochenheit in den letzten Wochen wirkt sich schlimmer aus als im vergangenen Dürrejahr 2018. Foto: privat



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