Weitere Maßnahmen zur Mund-Nasen-Bedeckung

Hochtaunuskreis. – Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die hessische Landesregierung neue Maßnahmen zur Mund-Nasen-Bedeckung erlassen. Der Hochtaunuskreis wird hierzu in Kürze eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen; sie gilt bis zum 30. November. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Da an bestimmten öffentlichen Plätzen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann, gilt seit dem 9. November die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelung ist auf Wunsch der entsprechenden Kommunen zustande gekommen und betrifft die folgenden Verkehrswege und Flächen:

• in der Stadt Oberursel sowie in der Vorstadt, auf dem Holzweg und der Kumeliusstrasse, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

• in der Stadt Usingen auf dem Schlossplatz in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17 Uhr sowie

• in der Gemeinde Weilrod auf dem Camberger Weg 8 im Bereich der Bushaltestellen Weilrod-Riedelbach Schule und am Senner 5 im Bereich der Bushaltestellen Weilrod-Rod a.d. Weil Schule, montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der Landkreis hat für die Bürgerinnen und Bürger ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus eingerichtet. Das Bürgertelefon ist montags bis sonntags in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06172-999-4799 zu erreichen. Das Eskalationskonzept kann jederzeit auf der Homepage der Hessischen Landesregierung https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/eskalationskonzept.pdf eingesehen werden.



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