Prio-Gruppe 3 kann sich zur Impfung anmelden

Hessen
(gs) – Das Land Hessen hat am vergangenen Freitag die Anmeldung zur Corona-Impfung für alle Personen der dritten Priorisierungsgruppe freigegeben. Bisher war eine Terminvergabe im Grundsatz nur für die beiden ersten Priorisierungsgruppen möglich.

Die Hälfte der Hessen impfberechtigt

Doch wer gehört zu den Berechtigten? Wie durch den Bund in der Impfverordnung festgelegt, ist die Altersgrenze auf 60 Jahre gesunken. Auch medizinisch vorbelastete Personen, Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Lebensmitteleinzelhandel können sich nun anmelden.

Laut Innenministerium umfasst die dritte Gruppe rund 1,5 Millionen Menschen. Zusammen mit den Personen aus den ersten beiden Gruppen sind damit inzwischen in Hessen mehr als die Hälfte aller Bürger und Bürgerinnen impfberechtigt.

Überblick der Impfberechtigten


Personen ab einem Alter von 60 Jahren

• Personen mit bestimmten
Vorerkrankungen
(lt. STIKO)

• Personen mit
erhöhtem Risiko
für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus

• Bis zu zwei enge
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen
, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und bestimmte Vorerkrankungen haben (lt. STIKO)

• (Relevante)
Mitglieder von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von:
Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr,
Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, Justiz und Rechtspflege

• Personen, die im Ausland bei den deutschen
Auslandsvertretungen
, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

• Personen, die in besonders
relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur
tätig sind. Dazu gehören: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen sowie Informationstechnik und Telekommunikationswesen

• Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in
Laboren
und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut

• Personen, die im
Lebensmitteleinzelhandel
tätig sind

• Personen, die in Einrichtungen und Diensten der
Kinder- und Jugendhilfe
und in
Schulen,
die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sowie sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein
deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion
mit dem Coronavirus besteht

Darüber hinaus verwies der hessische Innenminister Peter Beuth am vergangenen Freitag darauf, dass man – unabhängig von der Priorisierungsgruppe – den
Impfstoff von Astrazeneca auch für unter 60-Jährige freigegeben
habe.



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