Schneller zur Grundsicherung

Hochtaunus (how). Mit dem Ende März verabschiedeten Sozialschutz-Paket hat der Bund einen erleichterten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II beschlossen. Damit soll insbesondere den Menschen ein schneller Zugang zur Grundsicherung gewährt werden, die vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Für alle Neuanträge gilt ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung Arbeitslosengeld II.

Durch das Gesetz gelten für die Grundsicherung neue Regeln: Wenn der Bewilligungszeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. Juni beginnt, darf Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs behalten werden, soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.

In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs gilt: Wer erstmalig einen Antrag stellt, für den werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen. Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden müssen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich ebenfalls im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Die neue Hotline für Ratsuchende ist unter Telefon 0800-4555523 zu erreichen.

Seit Kurzem ist auch die Sonder-Hotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Unter Telefon 0800-4555523 können Ratsuchende bundesweit von 8 bis 18 Uhr kostenfrei anrufen.



X