Versicherungstipps: Wenn der Starkregen Spuren hinterlassen hat

Berlin (kw) – Tief Axel hat vielerorts in Hessen gerade wieder für überflutete Keller und Häuser gesorgt. Für alle diejenigen, die von Starkregen und Überschwemmung betroffen sind – oder beim nächsten Gewitter betroffen werden – gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. aktuell einige Tipps:

Informieren Sie Ihren Versicherer: Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden. Mieter sollten sich im Schadenfall unverzüglich an ihren Vermieter wenden.

Halten Sie Schäden gering: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen. Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird (Schadenminderungspflicht).

Fotografieren Sie die Schäden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert werden. Auch Kaufbelege können in diesem Moment hilfreich sein. Diese Dokumente erleichtern in der Regel die Schadenregulierung durch die Versicherung.

Schäden am Haus sind über die Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz abgedeckt. In Hessen sind 39 Prozent aller Hausbesitzer gegen Überschwemmungsschäden versichert. Alte Versicherungspolicen sind allerdings meist lückenhaft: Wer einen zehn oder gar zwanzig Jahre alten Versicherungsvertrag für sein Haus hat, ist in der Regel nicht gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, sondern nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Die Naturgefahren- oder Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Ein bestehender Vertrag lässt sich um diesen Schutz erweitern. Die Versicherung bezahlt das Abpumpen und die Trockenlegung und übernimmt – falls nötig – auch die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses.



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