Auch im Wald nur zu zweit unterwegs

Hochtaunus (how). Nicht nur in den Städten und auf belebten Plätzen, auch im Wald, zwischen den Feldern und Wiesen sind derzeit keine Wandergruppen zugelassen, darauf macht der Naturpark Taunus aufmerksam. „Der Wald ist kein rechtsfreier Raum“, sagt Carolin Pfaff, die stellvertretende Geschäftsstellenleiterin. Auch wenn der Wald für viele Menschen etwas Erholung und Entspannung verspreche, hier gelte wie überall sonst, dass man nur entweder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts oder mit einer einzigen Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, unterwegs sein dürfe – imgebührenden Abstand von 1,50 Meter.

Wandergruppen sind demnach im Naturpark derzeit nicht erlaubt – außer sie wohnen nachweislich in einem Haushalt, etwa Eltern mit ihren Kindern. Dieselben rechtlichen Regeln gelten für Radfahrer, sie dürfen nur zu zweit unterwegs sein. Und dies betrifft auch Verabredungen zum Laufen. Laufgruppen mit mehr als zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten sind nicht gestattet. „Bitte halten Sie sich daran“, fordert Carolin Pfaff alle Naturliebhaber auf. Treffen zu Hundespaziergängen dürfen ebenfalls nur in kleinen Zweiergruppen mit dem nötigen Abstand zwischen den Zweibeinern stattfinden.

Selbstverständlich darf auch im Wald nicht in Gruppen gegrillt werden. Alle Grill- und Zeltplätze sind bis auf weiteres geschlossen.

Wer allein, zu zweit oder mit der Familie im Wald unterwegs ist, möge bitte seinen Müll wieder mit nach Hause nehmen, appelliert Pfaff. Das gebiete zum einen der ganz normale Anstand, zum anderen die Rücksicht auf die Außendienstmitarbeiter des Naturparks. Sie müssen den Müll einsammeln, sollen aber wie alle anderen Menschen so wenig wie möglich die eigenen vier Wände verlassen.

Weitere Informationen zum Naturpark gibt es unter Telefon 06171-979070 oder im Internet unter www.naturpark-taunus.de.



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