Fernwärmepreise: Für Wohnraum relativ teuer

Schwalbach (sn). Die im Jahr 2010 gegründete Interessengemeinschaft Fernwärme hatte das Kartellverfahren gegen die RWE Tochter Innogy (heute e.on) begleitet. Sie vergleicht die in Schwalbach verlangten Fernwärmetarife nun schon seit vielen Jahren in gleicher Weise nach einem von Wi-Tech-Wi ent- wickelten Rechenschema mit dem Durchschnittspreis anderer Versorgungsunternehmen.

Nicht zuletzt dieser akribischen Preisbeo- bachtung ist die in der Summe positive Entwicklung zu verdanken. Die Preise sind – anders als noch vor etwa sieben Jahren und in den Jahren davor – nicht mehr von vornherein offenkundig überteuert. Der Schwalbacher Tarif liegt für die meisten Privatkunden mit durchschnittlich etwa 15 Prozent zwar immer noch über den Preisen anderer Versorgungsunternehmen, der Preisabstand ist aber nicht so groß, dass ein neues Kartellverfahren unmittelbar bevorstehen könnte.

Aus diesem Grunde und weil eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit einem unverhältnismäßig großen Prozesskostenrisiko verbunden wäre, empfiehlt die Interessengemeinschaft – anders als in früheren Jahren – für die aktuellen Jahresabrechnungen keine Kürzung der Rechnungszahlung.

Bei einer differenzierten Betrachtung der vorliegenden Abrechnungen fällt aber auf, dass es vor allem der für Wohnraum geltende starr nach Quadratmetern berechnete Grundpreis ist, der für die meisten Privatkunden die Kosten in die Höhe treibt. Besonders teuer ist die gelieferte Fernwärme für Kunden mit geringem Verbrauch in Häusern mit fortschrittlicher Wärmedämmung. Da besteht offenbar ein Zusammenhang mit dem seit zwei Jahrzehnten unveränderten Gesamtverbrauch an Fernwärme und dem vergleichsweise schlechten Wärmedämmstandard in der Limesstadt. Die derzeitige Tarifstruktur mit relativ hohen, an die Wohnfläche gekoppelten, Grundpreisen schafft offenbar nur geringe Anreize, die Häuser in der Limesstadt mit zeitgemäßer Wärmedämmung nachzurüsten.

Für die Liegenschaften der Stadt und gewerbliche Objekte gilt längst – wie bei den meisten anderen Versorgungsunternehmen für alle Anschlussnehmer – die flexible Berechnung des Grundpreises nach Anschlusswert. Für Häuser mit geringerem Wärmebedarf gilt dann auch ein geringerer Grundpreis. Die verblüffende Feststellung nach der Auswertung der vorliegenden Jahresabrechnungen: Die Stadt und wohl auch gewerbliche Anschlussnehmer fahren bei dieser Abrechnungsart messbar günstiger; die Stadt muss für ihre Kitas und das Rat- und Bürgerhaus ziemlich genau nur den Durchschnittspreis bezahlen.

Die Interessengemeinschaft dringt nun darauf, dass künftig wahlweise auch Wohnraum, ebenso wie die städtischen Liegenschaften, nach Anschlusswert abgerechnet werden darf. Weil es ein Gebot der Gerechtigkeit ist und weil es notwendig ist, im Hinblick auf die dringend notwendige Reduzierung des Energieverbrauchs und des damit verbundenen CO2 Ausstoßes.



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