Abfallwirtschaftskonzept der Stadt jetzt online

Schwalbach (sbw). Bereits in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 hat der Magistrat das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt beschlossen. Die Abfallberatung im Rathaus hatte es mit Blick auf die bevorstehende europaweite Ausschreibung erarbeitet. Ein weiterer Beschluss des Magistrats galt der Veröffentlichung dieses Konzepts. Jetzt können es die Bürger einsehen. Bürgermeister Alexander Immisch: „Das 41 Seiten starke Papier präsentieren wir gerne der Öffentlichkeit. Es informiert zu allen Aspekten der Abfallentsorgung, von den gesetzlichen Grundlagen bis zur umfassenden Darstellung aller korrekten Entsorgungswege, die den Schwalbachern bereitstehen. Darüber hinaus schlägt es Veränderungen für die Abfallwirtschaft ab dem Jahr 2022 vor.“ Interessierte finden den aktuellen Stand dieses Abfallentsorgungskonzepts im Internet unter www.schwalbach.de, im Kapitel „Unsere Stadt“ unter „Aktuelles“.

Die Begründung der Vorlage an den Magistrat beginnt mit einem Zitat aus dem Grundgesetz, Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ...“ Und weiter heißt es in der Begründung: „Davon ausgehend dienen alle Maßnahmen der Abfallwirtschaft dem Schutz von Mensch und Umwelt und der Schonung der natürlichen Ressourcen. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden dafür Ziele und Maßnahmen in Form einer Abfallhierarchie benannt: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.“ Abfallberaterin Ulrike Marschall: „Unter Berücksichtigung dieser fünf Punkte der Abfallhierarchie wurde das Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Schwalbach erarbeitet.“

Es ist ein wesentlicher Teil zur Vorbereitung der notwendigen europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen. Denn die Stadt Schwalbach am Taunus hat keine eigene Müllabfuhr und unterhält keine eigenen Verwertungs- und Entsorgungsanlagen. Sie muss deshalb diese Leistungen an einen Dritten vergeben. Der Entsorgungsvertrag mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic Service läuft Ende 2021 aus. Die Einsammel- und Transportleistung für Restmüll, Sperrmüll und Wertstoffe und die Verwertungsleistungen für bestimmte Wertstoffe müssen deshalb zum 1. Januar 2022 europaweit ausgeschrieben werden.

Kernpunkt in diesem Vergabeverfahren ist die Leistungsbeschreibung. Hier muss die Stadt Schwalbach eindeutig und erschöpfend beschreiben, welche Leistungen sie von einem Entsorger erwartet. Den politischen Gremien wurde das „Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Schwalbach am Taunus - als Grundlage für das Leistungsverzeichnis für die europaweite Vergabe von Dienstleistungen in der Abfallentsorgung“ vorgelegt. Änderungen vonseiten der Stadtverordneten gab es nicht. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Februar einstimmig den Magistrat damit beauftragt, das für die Ausschreibung der Dienstleistung in der Abfallentsorgung nötige Leistungsverzeichnis nach den Vorgaben dieses Konzeptes zu erstellen und das Ausschreibungsverfahren damit in Gang zu setzen.

Das Konzept gliedert sich im Wesentlichen nach den einzelnen Abfall-Sorten (oder Abfall-Fraktionen). Zu jeder Fraktion gibt es eine Einleitung, danach wird die jetzige Entsorgungs-Situation beschrieben. Anschließend werden die Veränderungen ausgeführt, die ins Leistungsverzeichnis aufgenommen wurden. Diese Abweichungen vom bisherigen System sind mit einem Pfeil gekennzeichnet und mit einer Erläuterung versehen. Auf Wunsch des Magistrates wird das Abfallwirtschaftskonzept seit dessen Beschluss fortgeschrieben und aktualisiert. Die europaweite Ausschreibung wurde schon durchgeführt ,und in den kommenden Wochen wird ein neuer Entsorgungsvertrag abgeschlossen. Daraufhin wird es bereits zu kleineren Änderungen in der Abfallentsorgung kommen.



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