Ausleihe mit neuer Regelung

Schwalbach (sbw). Auch die Stadt Schwalbach reagiert auf die steigenden Corona-Infektionszahlen. Bemerkbar macht es sich nun bei den Besuchen in der Stadtbücherei. Wer dort Medien leihen oder zurückgeben möchte, für den gilt ab sofort die 3-G-Regel, das bedeutet, geimpft, genesen oder getestet. Besucher der Bücherei müssen einen entsprechenden Nachweis beim Betreten bereit halten. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder im Vorschulalter. Als Nachweise gelten: Ein Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19, die mehr als 14 Tage her ist, ein Nachweis einer überstandenen Infektion mit COVID-19, der mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt, ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle (bei Einlass weniger als 24 Stunden alt). Bei Kindern ab dem 1. Schuljahr kann ein Nachweis über das regelmäßig aktualisierte Testheft der Schule erfolgen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist für die Dauer des Aufenthaltes weiterhin Pflicht. Bei Fragen zu den neuen Corona-Regeln steht das Team der Stadtbücherei telefonisch gerne unter der Telefonnummer 06196/804-127 zur Verfügung.



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