Corona-Bußgelder

Schwalbach (sn). Seit dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden. Zwar hält sich der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung an die notwendigen Einschränkungen des Alltags, doch gibt es einige Wenige, die den Ernst der Lage nicht erkennen, sich unsolidarisch verhalten und mit ihrem Verhalten das Leben anderer gefährden. Um diesem entgegenzuwirken, werden Verstöße jetzt mit Regelsätzen geahndet, wobei zur Bestimmung des jeweiligen Bußgeldes auch der Umfang oder die Dauer des Verstoßes berücksichtigt werden. Weitere Informationen mit Beispielen zu den Bußgeldsätzen gibt es im Internet unter www.schwalbach.de.



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