Corona-Fixkosten-Zuschuss für Gewerbetreibende

Schwalbach (sn). Der Teil-Lockdown trifft die Schwalbacher Gastronomie hart. Während alle Kneipen, Bierstuben und Bars seit dem 2. November vollständig schließen mussten, bleibt den Schwalbacher Restaurants wenigstens noch die Möglichkeit, einen Liefer- und Abholservice anzubieten. Viele Gastronomen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Trotzdem hat der Teil-Lockdown massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffenen Gaststätten und Kneipen.

Seitens der Bundesregierung wurde angekündigt, dass die entstandenen Umsatzeinbußen bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes vergütet werden. Allerdings ist derzeit nicht bekannt, wie lange es letztendlich dauert, bis die Hilfe tatsächlich bei den Betrieben ankommt. Jeder weitere Tag bringt die Betriebe in noch größere finanzielle Schwierigkeiten.

Deshalb gab es aus der Stadtverordnetenversammlung die Anregung, eine schnelle Lösung für die betroffenen Betriebe zu finden. In einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde einstimmig beschlossen, den Betrieben, die durch den Teil-Lockdown der Bundesregierung schließen mussten, schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. In der daran anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde dieser Beschluss einstimmig und ohne Debatte bestätigt.

Bürgermeister Alexander Immisch: „In Schwalbach gibt es viele Gaststätten und Kneipen, die massiv durch den Teil-Lockdown betroffen sind. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den betroffenen Betrieben so schnell wie möglich zu helfen. Diese Gaststätten und Kneipen kennzeichnen das Stadtleben und diese dürfen in der jetzigen Situation nicht im Stich gelassen werden.“

Es wurde versucht, einen möglichst schnellen und einfachen Ansatz für die Beantragung sowie Genehmigung zu wählen. Im Detail bedeutet dies, dass alle Schwalbacher Betriebe, die ihren Hauptsitz und ihre Betriebsstätte innerhalb der Stadtgrenze von Schwalbach haben und aufgrund des Teil-Lockdowns vom November schließen mussten oder nur für Liefer- und Abholservice geöffnet sind, einen Fixkosten-Zuschuss beantragen können.

Unter Nachweis von betriebsbedingten Fixkosten ist es möglich, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu einer maximalen Höhe von 3000 Euro zu beantragen. Die Stadtverordnetenversammlung hat für diesen Zuschuss Mittel in der Gesamthöhe von 100 000 Euro bereitgestellt. Voraussetzung zur Beantragung ist ein formloser Antrag und Nachweis der tatsächlich vorhandenen betriebsbedingten Fixkosten.

Alle Fragen rund um das Thema Corona-Fixkosten-Zuschuss der Stadt Schwalbach beantwortet auch gerne die Wirtschaftsförderung der Stadt, Thomas Klinger, Raum 104 im Rathaus, unter Telefon 06196-804211 oder per E-Mail an thomas.klinger[at]schwalbach[dot]de.



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