Defekte Straßenbeleuchtung bitte online bei der Syna melden

Schwalbach (sbw). Fast täglich erreichen das Ordnungsamt telefonisch, per Mail oder über den Mängelmelder Anzeigen über nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Straßenlaternen. Allerdings liegt die Zuständigkeit für diese Beleuchtung nicht bei der Stadtverwaltung, sondern der Syna GmbH. Diese wartet die Lampen und nimmt Hinweise zu Ausfällen vorrangig über das Internet entgegen. Über das Störungsportal der Syna (https://planauskunft.syna.de/stoerungsmeldung) gelangt man zu einer Planauskunft, die jede einzelne Straßenlaterne im Zuständigkeitsbereich des Unternehmens anzeigt. Lässt man den Zugriff auf den Standort zu, gelangt man ohne Umwege zum Schwalbacher Stadtgebiet und kann dort die betroffene Lampe mittels Standort und Laternennummer auswählen, die Art der Störung eintragen und die Angaben – zum Schutz gegen Missbrauch – mit seinem Namen und der Mailadresse bestätigen. Die getätigte Information wird direkt an die Wartungsfirma weitergeleitet und die Laterne als „gestört“ angezeigt. Innerhalb der nächsten Tage erfolgt dann die entsprechende Reparatur. Der erste Hinweis darauf, dass sich hier etwas tut, ist das Anschalten der Straßenbeleuchtung am hellichten Tag. So können die Techniker die Fuktionstüchtigkeit der Laterne überprüfen und zugleich im Umkreis nach weiteren Ausfällen Ausschau halten. Da auch die Mitarbeiter im Ordnungsamt die bei der Stadtverwaltung eingehende Störungsanzeigen über den genannten Link eingeben müssen, ist der direkte Weg über die Homepage der Syna durch die Bürger in der Regel der schnellere. Denn oftmals fehlt bei den Anzeigen der Hinweis auf die Laternennummer und es werden – zum Beispiel über den Mängelmelder – nur die GPS-Daten des Melders angezeigt und nicht die des Laternenstandorts. Dann muss zunächst die Ordnungspolizei in den Abendstunden auf die Suche nach der defekten Lampe gehen oder der Melder telefonisch oder per Mail für nähere Angaben kontaktiert werden. Dadurch verzögert sich die Mitteilung an den zuständigen Wartungsdienst manchmal nicht unerheblich. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung darum, für Störungsmeldungen von Straßenlaternen – wann immer möglich – den direkten Online-Service der Syna GmbH zu nutzen.



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