Fernheizwerk – Bürger für Kundenbeirat gesucht

Schwalbach (sbw). In seiner Sitzung am 13. September hat der Magistrat die Stadtverwaltung beauftragt, den im Frühjahr mit E.ON vertraglich vereinbarten Kundenbeirat des Fernheizwerks zu bilden. Bürgermeister Alexander Immisch: „Der Kundenbeirat war Teil der umfangreichen vertraglichen Regelungen. Dieses Gremium soll dem Informations- und Meinungsaustausch über Fragen der Fernwärmeversorgung und weiterer Energiedienstleistungen in Schwalbach dienen. Auch das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und seiner Schwalbacher Kundschaft soll so wiederhergestellt und künftig gestärkt werden. Wir suchen deshalb fünf Schwalbacher Bürger, die Kunden des Fernheizwerks sind, und die sich dieser Aufgabe im Kundenbeirat annehmen wollen. Ich lade herzlich dazu ein – nehmen Sie das Angebot wahr und engagieren Sie sich!“

Interessenten können sich unter Telefon 06196-804129 oder per E-Mail an christine.lieske[at]schwalbach[dot]de melden. Insgesamt fünf Bürger werden im 15-köpfigen Kundenbeirat vertreten sein. Bei mehr Bewerbungen als Plätzen trifft der Magistrat eine Auswahl unter den Bewerbungen. Weiter sind zwei Mitglieder des Magistrats Teil des Kundenbeirats, ebenso die Nassauische Heimstätte mit einer Person und E.ON mit zwei Personen. Hinzu kommt jeweils ein benannter Stadtverordneter aus jeder in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Partei. Im Kundenbeirat können die Heizungsrechnungen erläutert oder das Fernheizkraftwerk besucht werden. Immisch: „Der Kundenbeirat kann sich im Dialog mit dem Unternehmen aber auch für neue Technologien einsetzen, die wirtschaftlich sind und die das Klima schützen.“

Am 9. März dieses Jahres wechselte das rund 3400 Quadratmeter große Grundstück in der Adolf-Damaschke-Straße zu einem Kaufpreis von 1,98 Millionen Euro vom bisherigen Eigentümer Nassauische Heimstätte in das Eigentum der Stadt Schwalbach. Die Stadt erhält dafür vom Betreiber des Fernheizwerks E.ON ab 2022 einen jährlichen Erbbauzins von 80 000 Euro. Nach Jahren der kommunalpolitischen Debatte hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März den Kauf des Grundstücks des Fernheizwerks beschlossen. Ziel des Erwerbs war es, die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnstadt Limes, weiterer Stadtviertel und des Gewerbegebietes Am Kronberger Hang im Sinne der Kunden und des Umweltschutzes künftig mitzugestalten.

Vier Verträge wurden geschlossen – und Folgendes für die Stadt sowie die Kundschaft des Fernheizwerks erreicht: Die Laufzeit des Erbbaurechtes wurde bis 31. Dezember 2027 begrenzt. Eine automatische Verlängerung des Erbbaurechtes gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und die Stadt kann den Betrieb des Fernheizkraftwerks neu ausschreiben. Der den E.ON-Kunden zu berechnende Wärmelieferpreis darf das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen (und kann dies per Abmahnung nicht abgestellt werden), würde das Erbbaurecht auf die Stadt zurückfallen.



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