IG Fernwärme stellt sieben Forderungen

Schwalbach (sz). Die Interessengemeinschaft (IG) Fernwärme bedauert, dass es nach einer Mehrheitsentscheidung des Stadtparlaments bei der Fernwärmeversorgung nun nicht zu Verhandlungen über ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Stadt kommen wird. „Damit ist die beste Option zu einer nachhaltigen Lösung erst einmal vom Tisch. Es wird wohl – möglicherweise sogar ohne Ausschreibung – zu einem zeitlich befristeten Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen kommen“, fürchtet die IG Fernwärme in einer Pressemitteilung.

Der immer noch gültige Fernwärmevertrag mit dem Versorger „e.on“ aus dem Jahr 2021 hat dem Unternehmen aus Sicht der IG Fernwärme „über den gesamten Vertragszeitraum sichere Gewinne garantiert und die Fernwärmekunden mit noch nie da gewesenen Nachforderungen konfrontiert“. Der Vertrag mit „e.on“ läuft noch bis Ende 2027. Jetzt komme es darauf an, welche Vertragsbedingungen für einen befristen Zeitraum danach gewährleistet sein müssen.

Die IG Fernwärme wird ihre Vorstellungen zur künftigen Vertragsgestaltung in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 17. Juni, um 19 Uhr im Bürgerhaus öffentlich darlegen und diskutieren.

Im Einzelnen fordert die IG Fernwärme unter anderem, dass das Leitungsnetz vertraglich nicht vom Heizkraftwerk in der Adolf-Damaschke-Straße abgespalten wird. „Überlegungen, das Fernwärmeleitungsnetz dauerhaft auf den derzeitigen Heizwerkbetreiber Süwag zu übertragen, sind rechtlich völlig abwegig und nicht akzeptabel“, sagt Arnold Bernhardt, der Sprecher der Initiative. Das Leitungsnetz gehöre zum Erbbaurecht an dem Heizwerkgrundstück. Ein Heizwerkbetrieb ohne Leitungsnetz sei nicht vorstellbar. „Die Übertragung des Leitungsnetzes würde der Süwag bei jeder Vertragsverhandlung eine überwältigende Stellung verschaffen, führte zu vollständiger Abhängigkeit und ließe dauerhaft kein gutes Verhandlungsergebis erwarten.“

Darüber hinaus fordert die IG Fernwärme, dass die aktuelle Preisänderungsklausel korrigiert wird, die aus ihrer Sicht „rechtswidrig“ ist. Ein weiterer Punkt für die künftige Vertragsgestaltung sollte ein glaubwürdiger Transformationsplan sein. Der Einsatz regenerativer Energie sei bisher nicht nachgewiesen, ebenso fehle eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den geplanten Anschluss der Schwalbacher Rechenzentren zur Wärmegewinnung. Arnold Bernhardt: „Nachhaltiges Wirtschaften und damit dauerhaft konkurrenzfähige Preise bei einem Vergleich mit anderen Heizformen ist die Voraussetzung für jeden Vertragsabschluss.“

Nicht länger als zehn Jahre

Schließlich fordert die IG Fernwärme die Stadtverordneten auf, nach 2027 ein künftiges Erbbaurecht für den Betreiber nicht länger als für zehn Jahre zu vergeben. Außerdem sollen alle Kundinnen und Kunden vom Anschluss- und Benutzungszwang freigestellt werden, die ihre Häuser ausschließlich mit Wärmepumpen und Solarstrom beheizen und die dafür keine sonstigen Zuschüsse erhalten haben.

In den Verhandlungen mit Süwag soll die Stadt nach Meinung der IG Fernwärme auch verlangen, dass eine „gesetzeskonforme Grundpreisberechnung nach Anschlussleistung“ für alle Kunden eingeführt wird. Bisher wird der Grundpreis bei Privatkunden ausschließlich nach der Wohnungsgröße berechnet.

Die letzte Forderung der IG Fernwärme bezieht sich auf den Zeitpunkt der Abrechnungen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Mitte 2025 noch Jahreabrechnungen für das Jahr 2022 versandt würden. Die Fernwärmekunden müssten spätestens im Februar des Folgejahres ihre Jahresabrechnungen erhalten.

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