Planreife für Feuerwehrhaus ist bisher noch nicht erreicht

Schwalbach (sbw). Das neue Feuerwehrhaus soll auf der Fläche des städtischen Bauhofs errichtet werden. Hierzu werden einige weitere Grundstücke benötigt, die die Stadt bis Ende 2022 erwerben sollte. In seiner Sitzung am Montag, 19. Dezember, hat der Magistrat der Stadt jedoch beschlossen, diesen Grundstückskauf zu vertagen. Ursache ist, dass die Aufstellung des Bebauungsplans für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43 „östlich der Berliner Straße zwischen Taunusstraße, Friedrich-Stoltze-Straße und Wiesenweg“ den dazu erforderlichen Planungsstand noch nicht erreicht hat.

Bürgermeister Alexander Immisch sagt: „Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein umfangreiches und vielschichtiges Verfahren, das ohne jeden Mangel durchzuführen ist. Es muss nicht nur aus rechtlicher Sicht hieb- und stichfest sein. Auch die Interessen der Allgemeinheit, der Umwelt oder die der Anwohner müssen wohl abgewogen und angemessen berücksichtigt werden. Somit heißt es also Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Der aktuelle Stand des Bebauungsplan-Verfahrens rechtfertigt es nicht, die Grundstücke, wie ursprünglich vorgesehen, noch 2022 zu erwerben. Wir müssen diesen Kauf verschieben. Dies ändert jedoch nichts an dem Vorhaben, das neue Feuerwehrhaus auf der Fläche des städtischen Bauhofs zu errichten.“

Auch der Pandemie ist es geschuldet, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans längere Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen. Im Juli stimmte die Stadtverordnetenversammlung der Fristverlängerung zum Kauf der Grundstücke bis Ende des Jahres 2022 zu. Ebenso beschloss sie die Offenlage des Planentwurfs für die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43. Daraufhin wurde dieser von 18. Juli bis 19. August zur Einsichtnahme ausgelegt. Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange konnten ihre Anregungen zum Planentwurf äußern. Diese 116 Seiten umfassenden Anregungen wurden bewertet und beides zusammen in einer sogenannten Abwägungstabelle zusammengefasst.

Nächster Schritt war die rechtliche Prüfung der Abwägungstabelle. Diese ist bisher nicht abgeschlossen, zwei Themen befinden sich gegenwärtig noch in Prüfung. Deren Ergebnisse werden erst nach dem Jahreswechsel in 2023 vorliegen. Auch ein Zeichenfehler im Planwerk stellte sich heraus. Im Bau- und Planungsamt wird deshalb eine beschränkte Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs für Feuerwehr und Bauhof vorbereitet. Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch sagt: „Im Rahmen des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Standort des Feuerwehrhauses von einem Gutachter nochmals geprüft – und als der in Schwalbach einzig empfohlene bestätigt.“

Schon 2011 hat das Regierungspräsidium Darmstadt der Stadt den Auftrag erteilt, innerhalb von fünf Jahren eine zukunftsfähige Unterbringung der Feuerwehr zu schaffen. Überlegungen und Planungen, das bisherige Feuerwehrhaus an der Hauptstraße zu erweitern und nach modernen Erfordernissen zu gestalten, waren nicht zu verwirklichen. Am 8. November 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 43 für das Gebiet „Östlich der Berliner Straße zwischen Taunusstraße, Friedrich-Stoltze-Straße und Wiesenweg“ für die Verlegung der Feuerwehr zu ändern und zu erweitern.



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