Schwalbach (sz). Bei einer Verkehrskontrolle in der Straße „Am Kronberger Hang“ hat die Polizei in der Nacht zum 20. Juni eine alkoholisierte Autofahrerin gestoppt. Die Kontrolle fand gegen 2.35 Uhr statt. Die 28 Jahre alte Kronbergerin wurde von einer Streife der Polizeistation Eschborn angehalten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab zunächst einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Anschließend brachten die Beamten die Autofahrerin zur Dienststelle, wo eine gerichtsverwertbare Messung durchgeführt wurde. Diese ergab nach Angaben der Polizei 0,58 Promille. Die Polizei untersagte der Frau die Weiterfahrt und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium darauf hin, dass man mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille am Steuer auch ohne auffällige Fahrweise eine Ordnungswidrigkeit begeht. Dafür drohen beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Polizei erläutert außerdem, dass bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen möglich sind, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrzeugführer als absolut fahruntüchtig.
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