Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirke I gesucht

Schwalbach (sn). Die Amtszeit der gewählten Schiedsfrau Sabine Felloussi läuft zum 2. September aus. Für die Nachfolge sucht die Stadt Schwalbach eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für den Schwalbacher Schieds-amtsbezirk I (Alter Ort). Voraussetzungen zur Ausübung dieses wichtigen Ehrenamts sind ein einwandfreies Führungszeugnis, Interesse an juristischen und rechtlichen Vorgängen und entsprechend Zeit, um sich den Problemen anderer Menschen zu widmen.

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Grundlagen für die Tätigkeit sind die Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihre notwendigen Aufwendungen und Auslagen erstattet sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge bezahlt.

Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt. Nicht gewählt werden können Personen, die als Betreuer bestellt sind oder in juristischen, beziehungsweise verwandten Berufen arbeiten. Auch sollten die Bewerber mindestens 30 Jahre alt sein. Weitere Auskünfte zu der Tätigkeit gibt es auch auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.

Interessierte Schwalbacher Bürger, die sich zur Wahl als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I stellen wollen, können sich bis zum 12. Juni unter Angabe ihres Berufes, ihres Geburtsdatums und Geburtsorts beim Magistrat der Stadt Schwalbach - Ordnungsamt - Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach, schriftlich bewerben.



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