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Schwalbach (sz). Die Amtszeit von Schiedsmann Dieter Schedler endet am 25. September. Für die Nachfolge sucht die Stadt Schwalbach daher eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für Alt-Schwalbach.
Voraussetzungen zur Ausübung dieses Ehrenamtes ist ein einwandfreies Führungszeugnis, Interesse an juristischen und rechtlichen Vorgängen, sowie Bereitschaft und Zeit, bei unterschiedlichen Problemen zwischen Mitmenschen zu vermitteln.
Dafür wird keine juristische Ausbildung benötigt, sondern Objektivität und ein gesunder Menschenverstand. Nicht gewählt werden können Personen, die als Betreuer bestellt sind oder in juristischen beziehungsweise verwandten Berufen arbeiten. Auch sollten Bewerberinnen und Bewerber mindestens 30 Jahre und nicht älter als 75 Jahre alt sein.
Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Grundlage für die Tätigkeit sind die Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihre notwendigen Aufwendungen und Auslagen erstattet, sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge bezahlt.
Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt. Interessierte Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger können sich auf die vakante Stelle bis zum 22. August unter Angabe ihres Berufes, ihres Geburtsdatums und ihres Geburtsorts beim Ordnungsamt der Stadt Schwalbach, Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach schriftlich bewerben. Nähere Auskünfte zur Tätigkeit gibt es auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter schiedsamt.de im Internet.
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