Anleinpflicht für Hunde

Steinbach (stw). Das Wetter ist schön und lädt zu Spaziergängen in Wald und Flur ein. Die Stadt weist darauf hin, dass in Steinbach eine Anleinpflicht in öffentlichen Grünanlagen wie der Thüringer Anlage besteht. Auf dem Friedhof und auf den Kinderspielplätzen ist das Mitführen von Hunden verboten. Hunde sind generell in Hessen bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und im ÖPNV an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Bereiche gibt es in Steinbach keine Regelung, die das Anleinen von Hunden in der Öffentlichkeit, generell oder während der Setz- und Brutzeit, vorschreibt. Im freien Feld oder im Wald ist durch die Hundeführer darauf zu achten, dass deren Hunde keine Wildtiere jagen oder erlegen. Nach dem hessischen Waldgesetz dürfen Jäger wildernde Hund erschießen.



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