Beseitigung von Schnee und Eis

Steinbach (stw). In Anbetracht der bevorstehenden Winterzeit macht das Ordnungsamt der Stadt gemäß der Satzung über die Straßenreinigung darauf aufmerksam, dass die Gehwege bei Schneefall oder eintretender Eisglätte unverzüglich zu räumen beziehungsweise zu streuen sind. Diese Verpflichtung besteht für die Zeit von 7 bis 20 Uhr. Ferner wird gebeten, mit Streusalz sparsam umzugehen und stattdessen in Anbetracht der umweltschädigenden Eigenschaft des Salzes andere Streumittel wie Sand oder Granulat, eventuell auch Splitt, zu verwenden. Weiterhin wird bei dieser Gelegenheit auf die ganzjährige Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung aufmerksam gemacht, die einmal wöchentlich zu erfolgen hat.



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