Entschädigung für Verdienstausfall

Steinbach (stw). Familien, die aufgrund der Beschränkungen rund um den Coronavirus ihre Kinder selbst zu Hause betreuen und deshalb Einnahmeverluste hinnehmen müssen, können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz stellen. Der Leistungszeitraum war zunächst auf sechs Wochen beschränkt und soll nun auf zehn Wochen erweitert werden. Das Merkblatt zur Antragstellung sowie der Antrag sind im Internet unter www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/gesundheit/coronavirus/htk/ zu finden. Der Antrag sowie Fragen zum Verfahren sind zu richten an den Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Verwaltungsabteilung, Ludwig-Erhard-Anlage 4, 61352 Bad Homburg, Telefon 06172-9996599, E-Mail: karlheinz.roth[at]hochtaunuskreis[dot]de.



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