Gebiet Am alten See rückt in den Fokus

Die Grünanlage Am alten See soll eine Verbindung zum historischen Stadtkern bekommen     Foto: HB

 

Von Hans-Jürgen Biedermann

Steinbach. Diese Grünanlage kennen beileibe nicht alle. Es gibt Magistratsmitglieder, die diesen Flecken noch nie betreten haben. Jetzt soll Schluss sein mit dem Schattendasein der Wiese und des baumgesäumten Wegs Am alten See, wo nicht einmal eine Ruhebank steht. Die Stadt will die kleine Anlage zum Park erweitern und mit einem Fußweg zum historischen Kern öffnen. Wo das geschehen soll, wird ein Bebauungsplan klären, der im Stadtparlament auf den Weg gebracht wurde.

Der Name des Bebauungsplans „Dorfmitte“ ist Programm. Darin sieht der Magistrat ein wirksames Instrument, um die Altbausubstanz im historischen Zentrum mit der St.-Georgskirche und dem Freien Platz als Fixpunkte zu erhalten. Dabei spielen die Denkmäler und das geschützte Ensemble an der Kirchgasse eine wichtige Rolle. Das Backhaus soll nach Darstellung von Bürgermeister Steffen Bonk barrierefrei werden, eine größere Küche bekommen und das im Keller beengt untergebrachte Museum abgeben. Die Kultureinrichtung unter den Fittichen des Geschichtsvereins möchte Bonk in das Haus Kirchgasse 7 verlagern. Die Liegenschaft, zu der eine Backsteinscheune zählt, ist der Bürgerstiftung mit der Maßgabe vererbt worden, diese im Interesse des Gemeinwohls zu nutzen. An der Zielsetzung, hier einen Heimathof zu etablieren, rüttelt auch die SPD nicht, doch anstatt des Museums möchte sie das Haus als Wohnadresse erhalten.

Gegen die Zielsetzung des B-Plans, die Grünanlage Am alten See mit dem Stadtkern zu verknüpfen, erhebt sich kein Widerspruch. Doch eine derartige Passage führt über privaten Grund, etwa über den Garten des Quellenhofs, in dem der Bach entspringt, dem die Stadt ihren Namen verdankt. Die Anlage soll zudem vergrößert werden und als „grünes Bindeglied“ zwischen den nördlichen Quartieren und der Mitte fungieren. Ohne städtischen Grunderwerb ist der Plan nicht realisierbar. Über diese Ecke wird seit bald 15 Jahren diskutiert, aber mit der Integration der Grünfläche in den angrenzenden Stadtraum ist die Politik bislang keinen Schritt vorwärts gekommen. Im Stadtentwicklungsplan von 2006, dessen Fortschreibung mittlerweile auf den Weg gebracht wurde, wird die Grünanlage Am alten See sogar als Klammer zwischen Steinbachtal und Taunus bezeichnet.

Hoffnung für den „Schwanen“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht ziemlich genau dem Stadtraum, mit dem sich die Kommune für das Projekt zur Vitalisierung historischer Kerne beworben hat. Im Herbst fällt die Entscheidung, ob sie in das Programm aufgenommen wird. Für diesen Fall kann die Stadt die Ziele des Bebauungsplans Dorfmitte mit tatkräftiger Unterstützung von Bund und Land verwirklichen. Die Kommune hat den Investitionsbedarf auf zehn Millionen Euro beziffert, von denen die Zuschussgeber zwei Drittel übernehmen würden.

Im Zuge des Bebaunugsplans sollen Blickachsen geschaffen werden, die den historischen Kern „erlebbar“ machen. Die Gastronomie soll gestärkt, im „Schwanen“ wieder gezapft und gebruzzelt werden. Bislang gibt es wenig Hoffnung, dass die älteste Gaststätte am Ort wieder geöffnet wird. Im Fokus der Stadtplaner ist auch der verfallene Hof in der Kirchgasse, der zwar unter Denkmalschutz steht, aber immer hinfälliger wird. Im Rathaus erwägt man einen Kauf der Liegenschaft, um den Charakter des ehemaligen Stamm-Hofs zu erhalten.

Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, hat die Kommune mit Hilfe des Parlaments Satzungen in Kraft gesetzt, die ihr bei Grundstücksgeschäften ein Vorkaufsrecht einräumen. Das bedeutet, Immobilienverkäufe werden erst rechtskräftig und der Käufer ins Grundbuch eingetragen, wenn die Stadt am Erwerb kein Interesse bekundet hat. Andernfalls muss die Kommune den Kauf zu dem ausgehandelten Preis tätigen. Juristisch bewegt sie sich auf sicherem Terrain, denn sowohl die Gemeindeordnung als auch das Baugesetzbuch legitimieren eine derartige Satzung. Deren Geltungsbereich reicht vom Quartier Am alten See über den Freien Platz bis zu dem Gebiet zwischen Bahn- und Wiesenstraße. Zum Geltungsbereich der Satzung gehört auch das Gewerbegebiet südlich der Bahnstraße, in dem nach Meinung des Bürgermeisters noch viel Entwicklungspotential schlummert. Für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte bedient sich die Stadt eines Treuhänders.



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