Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Steinbach (stw). Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat klargestellt, dass gemäß Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung auf Wochenmärkten Mund-Nasen-Masken-Pflicht herrscht. Personen, die auf dem Wochenmarkt erworbene Speisen sofort verzehren wollen, sollen sich aus dem Bereich des Marktes entfernen, um ihre Speisen zu essen.



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