Überarbeitung der gesplitteten Abwassergebühr

Steinbach (stw). Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde mit Erstellung des Wasser- beziehungsweise Abwassergebührenbescheids im Jahr 2011 abgeschlossen. Für jedes Grundstück wurde ein Selbstauskunftsbogen zur Ermittlung der versiegelten Fläche erstellt und die sich daraus ergebende Fläche erfasst. Die gesplittete Abwassergebühr wird in diesem Jahr turnusgemäß komplett überarbeitet.

Daher erhalten alle Grundstückseigentümer in den nächsten Tagen einen neuen Abfragebogen. Die Angaben auf dem Bogen sind von den Eigentümern zu überprüfen. Sollten sich Änderungen auf dem Grundstück ergeben haben, so sind diese der Stadtverwaltung zu melden. Auch sonst hat unabhängig einer Abfrage jeder Grundstückseigentümer eine Meldepflicht bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr. Wenn sich die versiegelte Fläche auf dem Grundstück beispielsweise durch die Änderung von Einfahrten, Hofflächen, Stellflächen sowie anderen baulichen Veränderungen ergibt, ist dies der Stadtverwaltung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei neuen Bauvorhaben nach einem Abriss oder der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks sind die Grundstückseigentümer nach der Abwassersatzung verpflichtet, dies unaufgefordert schriftlich dem Steueramt zu melden. Voraussetzung ist, dass das Bauwerk direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen ist beziehungsweise war.

Änderungen sind an das Steueramt der Stadt, Rathaus, Gartenstraße 20, bei Melanie Plewka, zu melden. Sie ist unter der Telefonnummer 06171-700024 oder per E-Mail an melanie.plewka[at]stadt-steinbach[dot]de, zu erreichen.



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