Vereine werden deutlich entlastet

Steinbach (stw). Der Magistrat hat die von der Verwaltung ausgearbeitete Nutzungs- und Gebührensatzung für die öffentlichen Einrichtungen zur Beratung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Wie Bürgermeister Steffen Bonk betonte, ist diese Vorlage ein wichtiges Papier für die Steinbacher Vereinslandschaft. Die Corona-Pandemie hat den Vereinen viel abverlangt: Trainings- und Übungsstunden konnten nicht stattfinden, das gesellige Miteinander hat gelitten und zahlreiche Feste und Veranstaltungen, die normalerweise die Vereinskassen aufbessern, mussten abgesagt werden oder fielen aus.

Um den Vereinen eine Entlastung zu bieten und auch um Verwaltungsarbeiten zu optimieren, haben Verwaltung und Magistrat nun eine neue Nutzungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Diese umfasst die öffentlichen Einrichtungen Bürgerhaus, Backhaus, Treff in der Seniorenwohnanlage, Jahnstube in der Altkönighalle und das Sportzentrum (Altkönighalle). Mussten Vereine für eine eintrittsfreie Veranstaltung bei Anmietung des gesamten Bürgerhauses bislang 350,00 Euro zahlen, soll es künftig auch möglich sein, lediglich die Clubräume im Obergeschoss nebst Küche, Foyer und Theke für eine Pauschale in Höhe von 150,00 Euro anzumieten. Die größte Entlastung für die Vereine stellt sicherlich die Gebührenfreistellung bei Nutzung einer städtischen Einrichtung für eine von den Vereinen frei wählbare Veranstaltung dar. „So bleibt auch etwas in der Kasse“, betonte der Bürgermeister bei der Vorstellung des neuen Regelwerks. Kai Hilbig, Vorsitzender des Steinbacher Vereinsrings, ergänzte, dass diese Regelung auch für eine separate Jugendveranstaltung gelten soll. Für den obersten Interessenvertreter der Steinbacher Vereine ist dies eine aktive Unterstützung der umfangreichen und vielfältigen Jugendarbeit, die die Vereine, auch im Interesse der Stadt, leisten.

Darüber hinaus sollen künftig auch Jahreshauptversammlungen gebührenfrei in städtischen Einrichtungen abgehalten werden.

Die Verwaltungsgebühren bzw. Mieten für die Anmietung städtischer Einrichtungen wurden 2013 durch die Teilnahme am kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen eingeführt.



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