Steinbach (stw). Der städtische Betriebshof hat die Winterdienstsaison vorbereitet. Fahrzeuge, Material und Personal stehen bereit, um Straßen und Wege im Stadtgebiet möglichst sicher befahr- und begehbar zu halten. Die Stadt weist darauf hin, dass – je nach Witterung – sowohl werktags als auch an Wochenenden Einsätze notwendig werden können, um Verkehrssicherheit herzustellen. Wie in jedem Winter gelten klare Räum- und Streuprioritäten: Zuerst werden Steinbachs Hauptverkehrsstraßen sowie wichtige Durchgangsrouten im Stadtgebiet freigeräumt. Anschließend folgen Wohn- und Nebenstraßen. Je nach Schneemenge und Glätte können Räumarbeiten in bestimmten Bereichen daher zeitversetzt erfolgen – insbesondere bei anhaltendem Schneefall. Bürger werden gebeten, dies bei der Wegeplanung zu berücksichtigen und im Bedarfsfall mehr Zeit einzuplanen. Ziel ist es, vor allem den Berufsverkehr sicherzustellen und die Erreichbarkeit zentraler Bereiche der Stadt zu gewährleisten. Außer maschinellen Einsätzen ist der städtische Bauhof auch im Handbetrieb unterwegs und sichert insbesondere neuralgische Bereiche wie Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Bushaltestellen, Fußgängerquerungen sowie stark frequentierte innerstädtische Wege. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass auch Grundstückseigentümer eine gesetzliche Räumpflicht haben. Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von zwei Metern abzustumpfen. Bei Schneefall sind die Gehwege und Übergänge vor den Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die Verpflichtungen bei Schnee- und Eisglätte gelten für die Zeit von 7 bis 20 Uhr und sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen. Konkrete Vorgaben, Zeiten und zulässige Streumittel können in der Straßenreinigungssatzung im Internet unter www.stadt-steinbach.de/Rathaus/Bürgerservice/Satzungen im Detail nachgelesen werden. Bürger werden ausdrücklich gebeten, sich bei Unsicherheiten dort zu informieren.
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