Ausscheiden und Nachrücken von Mandatsträgern

Sulzbach (su). In der Zusammensetzung der am 6. März 2016 gewählten Gemeindevertretung ist folgende Änderung eingetreten:

Die nach dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Gemeindewahl am 6. März 2016 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerberin, Katharina Bauer, Jahnstraße 8, Sulzbach, hat nach § 33 Abs. 1, Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Katharina Bauer wird mit Ablauf des 29. Februars aus der Gemeindevertretung ausscheiden.

Entsprechend der im Wahlvorschlag bestehenden Reihenfolge tritt der noch nicht berufene Bewerber Eberhard Mücke, Kaiser-Konrad-Weg 5, Sulzbach, an ihre Stelle.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 58 Abs. 2 Hessische Kommunalwahlordnung.

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass nach § 25 KWG Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen gegen diese Feststellung Einspruch erheben können.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzu- reichen.



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