Besondere Vorsicht ab dem 1. März

Main-Taunus (red)– Mit Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. März ruft der Main-Taunus-Kreis zu besonderer Rücksicht in der Natur auf. In dieser Zeit ziehen viele Wildtiere ihren Nachwuchs groß und reagieren empfindlich auf Störungen. Darauf weist Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick hin. „Durch umsichtiges Verhalten lassen sich Jungtiere besser schützen“, erklärt sie.

Spaziergänger sollten Wege nicht verlassen. Hunde sollten nicht über Wiesen, Felder oder durch Gebüsch laufen. Auf Äckern könnten sie Gelege von Bodenbrütern wie Feldlerche oder Rebhuhn zerstören. Zudem bestehe die Gefahr, dass aufgescheuchtes Wild auf Straßen flüchtet und Unfälle verursacht. In Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot. Hunde müssen dort angeleint sein. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Overdick bittet zudem darum, keinen Müll liegen zu lassen. Abfälle könnten Tiere wie Füchse oder Igel verletzen.

Kreisbeigeordneter Axel Fink weist außerdem darauf hin, dass der Main-Taunus-Kreis weiterhin zu den Sperrzonen gegen die Afrikanische Schweinepest gehört. „Seit Sommer 2024 haben alle gemeinsam verhindert, dass sich die ASP bei uns ausbreitet. Daran sollten alle weiter mitwirken – für die Landwirtschaft und die Jagd“, sagt Axel Fink.

Während der Brutzeit dürfen vom 1. März bis 30. September Gehölze nur in Ausnahmefällen zurückgeschnitten oder Bäume gefällt werden. Erlaubt ist nur den jährlichen Zuwachs zum Beispiel einer Hecke zurück zu schneiden. Geplante Arbeiten sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. „Wer umsichtig handelt, hilft, Lebensräume zu erhalten“, sagt Overdick.



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